Habe recht nacherfüllung sachmangel nicht übergabe sache monat entdekce

Ich habe mir am 4.Mai eine Festplatte gekauft. Einen Monat darauf hat sie nicht mehr funktioniert, worauf ich am 6.7. zum Staples ging, um sie zu beanstanden. Der nette Mitarbeiter stellte mir einen "Service und Reparaturauftrag" aus. (Komischerweise Kreuzte er bei den beiden Fragen "nein" an: 1. Bestehen nach Auffassung des Kunden Rechte wegen eines Mangels der Kaufsache gegen Staples? 2. Bestehen nach Auffassung des Kunden Ansprüche aus einer Herstellergarantie gegen den Hersteller?) Wie gesagt, die Platte ist somit übergeben worden und bis heute noch nicht wieder da. Auf eine Anfrage kam diese Antwort: "Ihre Festplatte ist leider noch nicht aus der Reparatur zurück- Wir entschuldigen uns für die verzögerung! Wir melden uns bei ihnen wenn die Festplatte bei uns ist." Meine Frage: Kann ich nachträglich eine Frist für die Nacherfüllung setzten und kann Staples Geld für die Nacherfüllung verlangen?

7 Antworten zur Frage

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Habe ich Recht auf Nacherfüllung, wenn ich einen Sachmangel nicht bei Übergabe der Sache, sondern einen Monat danach entdekce?

Ja. Schließlich gibt es "versteckte Mängel", die man bei Übergabe nicht sehen kann. Und beim Kauf darfst du auch keinen Funktions-Dauertest machen.
Wenn du dem Verkäufer die NEINs unbeanstandet hast durchgehen lassen, sind deine Karten schlecht - was die Kosten betrifft.
Da nunmehr die "etwa" 30 Tage deutlich überschritten sind, kannst du eine Nachfrist, sagen wir mal 14 Tage, setzen. Wenn Gewährleistung anerkannt: mit der Androhung: Neue Platte oder Geld zurück.
ich hab das Angekreuzte erst zu Hause gemerkt. Wann ist die Gewährleistung anerkannt?
Erster Schritt: Die Kreuze müssen aus dem Formular verschwinden.
Zweiter Schritt: Das Versagen des Geräts muss tatsächlich auf einen Fehler und nicht auf Fehlbedienung oder andere äußere Einflüsse zurückzuführen sein.
Eine e-mail ist schriftlich?
Ich denke die Kreuze kann ich schlecht aus dem Formular wieder löschen, da es bei Staples liegt und es nach so langer Zeit schwer wird die Mitarbeiter davon zu überzeugen. Ich hoffe mal, dass die Kreuze nur gemacht wurden, damit welche da sind, denn die beiden anderen Fragen 3 und 4 auf dem Zettel wurden gar nicht ausgefüllt.
In der e-mail kann ich dann doch trotzdem die Optionen bei einer Nichterfüllung angeben?
müssen die auf eine e-Mail antworten? Ich warte jetzt schon länger auf eine Antwort.
Man darf Antwort erwarten, kann sie aber nicht erzwingen.
Was du schilderst, ist ein Beispiel für miserablen Kundendienst im Online-Geschäft.
Schicke am besten einen Einsshreibbrief nach mit Fristsetzung gemäß meiner Antwort-Ergänzung. Ich hatte auch mal so einen Fall und dann nach Fristablauf einen gerichtlichen Mahnbescheid über die Kaufsumme + Kosten erwirkt. Das half - ich bekam wenigstens mein Geld zurück.
Jahre ist die gesetzliche Garantie.
Also ja.