Habe möglichkeit geld zugtickets arbeit schule weinugstens teilweise zurück bekommen

Nachdem du wahrscheinlich als Azubi keine Lohnsteuer zahlst. du hast die Möglichkeit, BAB Berufsausbildungsbeihilfe) bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen. Das deckt die Fahrtkosten voll ab. Die Grundlage hierfür ist dein Einkommen und das deiner Eltern. Hier mal zum berechnen.

13 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1750 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Habe ich irgend eine Möglichkeit, da Geld für meine Zugtickets zur Arbeit und Schule, weinugstens teilweise zurück zu bekommen?

Das kam bei der Berechnung raus:
Sie haben angegeben, dass Sie bei Ihren Eltern wohnen.
Anspruch auf BAB besteht nur, wenn der Azubi außerhalb des Haushaltes
der Eltern oder eines Elternteils untergebracht ist. Da Sie im Haushalt
der Eltern bzw. eines Elternteils wohnen, haben Sie keinen Anspruch auf
BAB. Ausnahmen gelten für Behinderte. Näheres erfahren Sie von der Bundesagentur
für Arbeit.
Sie haben angegeben, dass Sie zu Beginn der Ausbildung noch keine 18 Jahre alt sind und die
Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern für die Ausbildung nicht erforderlich ist.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Sie bei diesem Sachverhalt keinen Anspruch auf
Berufsausbildungsbeihilfe. Näheres erfahren Sie von der Agentur für Arbeit.
Sieht nicht gut aus
Auch da kommt es wahrscheinlich darauf an, wieviel deine Eltern verdienen.
Und bei deinem Arbeitgeber ist nichts zu machen?
nein, der Arbeitgeber zahlt nichts.
Nee meine Eltern verdienen nicht vile.
Meine Mutter hat eine Aushilfstätigkeit auf 400€ Basis und mein Vater verdient auch nur 2.500€ Brutto.
Ich verdiene jetzt im 1.Lehrjahr 722€ Brutto.
Ich bin noch Minderjährig und wohne bei meinen Eltern.
Klappt nicht mit BAB.
Du verdienst ziemlich gut für das erste Jahr.sorry, sonst weiß ich leider auch nichts. Du bist grundsätzlich selbst für deine Fahrtkosten verantwortlich.manchmal ist der Arbeitgeber so kulant und übernimmt die Kosten.
Aber du wirst doch dieses Jahr 18? Dann noch mal versuchen?
Dann wohn ich immer noch bei meinen Eltern.
Das ist ja uch ein Punkt.
Solange ich bei meinen Eltern wohne habe ich keinen Anspruch auf BAB.
Du könntest ausziehen.wenn du volljährig bist. Dann hast du Anspruch auf dein Kindergeld.
Aber damit wäre ich vorsichtig, kann sein, dass du damit schlechter fährst.Wohnung ist teuer.
Das ist mir klar.
Desswegen kommt das für mich auch nicht in Frage
Du könntest ja dann näher an deine Arbeitsstelle ziehen, somit würden die Fahrtkosten wegfallen.dann bekämst du dein Kindergeld und evtl. noch BAB. WG würde ja für den Anfang reichen.in vielen Staädten gibt es spezielle Azubi-WGs
Du solltest mit Deinem Arbeitgeber über eine Erstattung sprechen.
Hab ich schon hinter mir.
Nichts zu machen
Dann kannst Du nur versuchen, bei der Lohnsteuererstattung bzw. Einkommenssteuererklärung den Antrag zu stellen.
Ich zahle als Azubi keine Steuern, desswegen kann ich keine Lohnsteuererstattung machen
Ich habe mal gegoogelt: www.azubi erstattung fahrtkosten- da kommen einigen Seiten, schau einfach mal nach
Frag deinen Arbeitgeber oder wenn Du und Deine Eltern sehr wenig verdienen, bei der Agentur für Arbeit oder beim Sozialamt nach, ob Du Zuschüsse irgend welcher Art erhältst?


ticket
Zug-Ticket. keinen durchblick! Öö

- Es ist kein Problem, ein Baden-Württemberg- und Bayern-Ticket zu kombinieren. Kostet dann allerdings pro Strecke 20 Euro -


azubi
Was antwortet man in einem Vorstellungsgespräch am besten auf die Frage: "Warum möchten …

- Bock auf Abi", "Traue mir das Abi nicht zu" und "brauche Geld" sind ja wohl eher die falschen Antworten oder? Aber welche -Habe mich mit einem guten 9.Klasse 2. Halbjahr Zeugnis beworben -


geldzurückerstattung
Geldrückerstattung bei Unwetter?

- Treibstoffzuschlag. Nur wer fragt, bekommt sein Geld zurück: Flugtickets - WELT Die Vulkanasche ist ein klassischer Fall des "außergewöhnlichen -- fliegen. Wegen Unwetter wurde der Flug gestrichen. Ich habe dann über eine andere Airline ein Flug für den nächsten -