Habe kind nicht verheiratet lebe freundin zusammen steuerklasse 1 ist richtig

zur info noch wir haben eine wohnung zusammen gekauft und leben seit 4 jahren zusammen aber es fehlt einfach das geld für eine hochzeit

6 Antworten zur Frage

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Ich habe ein Kind und bin nicht verheiratet lebe aber mit meiner freundin zusammen und habe steuerklasse 1 ist das richtig

ja, wenn du nicht verheiratet bist, hast du Steurklasse
Bei der Erbschaftsteuer sind registrierte Partnerschaften begünstigt. Für die Einkommensteuer nicht.
Frage im Steuerrecht nicht nach Logik.
Lebt das Kind in Deinem Haushalt könntest Du beim Finanzamt das Kind in der Steuerklasse als Zusatz beantragen. Dann wird daraus 1/0,5.
also:
steuerklasse 1 - das kind lebt NICHT mit dir im haushalt
steuerklasse 2 - das kind lebt mit dir in einem haushalt.
du kannst aber - unabhängig von der steuerklasse - einen kinderfreibetrag eintragen lassen. auf diesen hast du anspruch, wenn das kind entweder bei dir lebt oder du deinen unterhaltsverpflichtungen nachkommst.
den kinderfreibetrag teilst du dir mit der mutter des kindes; ihr habt also beide anspruch auf je 0,5 kinderfreibetrag.
Das hängt davon ab, ob das Kind in Deinem Haushalt lebt oder nicht:
Steuerklassen
unverheiratete haben steuerklasse 1 - du könntest allenfalls prüfen, ob bei dir die voraussetzungen für stkl 2 vorliegen - das ist von den persönlichen umständen abhängig, die wir nicht kennen.
Steuerklasse 1 ist richtig.
Steuerklasse 2 dürfen nur die Personen haben, wo keine weitere Person über 18 im Haushalt mitwohnen.