Habe frage vermögensauskunft

Wenn ich eine Vermögensauskunft abgebe und nix zu Pfänden habe, muss ich dann die Strafe für das Geld im Gefängnis absitzen?

3 Antworten zur Frage

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Ich habe eine Frage zur Vermögensauskunft

kommt auf die Art der Forderung an - z.B. bei unbezahlten Bußgelder ist die Anordnung von Ersatz-Freiheitsstrafe möglich -
- bei ganz "normalen" Forderungen z.B. unbezahlte Handy-Rechnung ist
keine Freiheitsstrafe möglich
Es ist keine Handy Rechnung aber etwas vergleichbares, also keine Bußgeld Strafe.
Kommt darauf an, wer was pfänden will.
Will z.B. das Finanzamt festgesetzte Zwangsgelder beitreiben, gibt es bei Nichtzahlung Ersatzhaft.
Z.B. wenn Du eine Einkommenssteuererklärung verspätet abgegeben hast und den Aufforderungen zur Abgabe nicht nachkommst.
Dann werden Zwangsgelder verhängt.