Habe brief gerichtsvollzieher bekommen eidesstatliche versicherung abgeben was tun

Welche konsequenzen erwarten mich und wie kann ich diese vermeiden?

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Ich habe einen brief vom gerichtsvollzieher bekommen und soll eine eidesstatliche versicherung abgeben! Was tun?

Konsequenzen : du verlierst deine Kreditwürdigkeit
Vermeiden : bezahle die Forderung
Nimm mit ihm Kontakt auf und frage ihn welche Möglichkeiten Du hast. Eventuell wird Dir eine Ratenzahlung gestattet. Wenn Du nartürlich den Betrag bezahlst ist die eid. Vers. hinfällig.
Haftbefehl und Folgen bei Nichtabgabe | akademie.de
Die Vorladung zur eidesstattlichen Versicherung ist unbedingt ernst zu nehmen. Erscheint der Schuldner unentschuldigt nicht zum Termin, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen, um die Abgabe zu erzwingen. Ist der Schuldner beim Termin wegen Krankheit verhindert, sollte er daher unbedingt vorher den Gerichtsvollzieher - beispielsweise telefonisch - verständigen und ein ärztliches Attest vorlegen.
1. Eine Schutzschrift beim Amtsgericht beantragen zur Sicherstellung des nicht
pfändbaren Mindestbetrages auf dem Girokonto, da Gläubiger anschliessend meist
eine Kontenpfändung veranlassen und diese Schutzschrift Deiner Bank aushändigen.
Bei Nichtwahrnehmen des EV-Termins ergeht ein Haftbefehl und die Polizei führt Dich zwangsweise zur Abgabe des EV,s vor. Da die mit dem Polizeiwagen vorfahren, ist das Gespräch in der Nachbarschaft vorprogrammiert. Die wissen ja nicht, warum Du verhaftet wurdest. Nach der Abgabe des EV,s kannst Du wieder nach Hause fahren. Weigerst Du Dich auch dann, kommst du in Beugehaft. Da Gläubiger erfindungsreich sind, steuern die die Verhaftung so, dass sie freitags nachmittags stattfindet, dann sitzt Du auf jeden Fall mal übers Wochende im Knast, selbst wenn Du erklärst, dass Du jetzt bereit wärst, den EV abzuleisten. Vor montags vormittags ist nämlich kein Richter erreichbar, der die Haft aufheben könnte.
Bevor ein Gerichtsvollzieher mit Abgabe der eidesstattlichen Versicherung droht, sind vom Gläubiger schon Zahlungsaufforderungen, auch Mahnungen verschickt worden. Erst nach erfolglosen Zahlungsaufforderungen kommt der Mahnbescheid, auf den man, wenn die Forderungen nicht bzw. auch nur in Teilen nicht den Tatsachen entspricht, reagieren muss. Erst wenn die Frist rum ist, ergeht ein Beschluss. Mit diesem kann der Gläubiger nach Rechtskraft einen Gerichtsvollzieher beauftragen zu pfänden, was wohl in deinem Fall öfter ergebnislos war. Schließlich kommt dann die Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, der du auf jeden Fall nachkommen musst, denn ansonsten hat der Gerichtsvollzieher nach Absprache mit dem Gläubiger das Recht, einen Haftbefehl zu erwirken; das nennt man dann Beugehaft - bis zur Abgabe dieser eidestattlichen Versicherung.
Du hast aber immer noch die Möglichkeit, dich mit dem Gläubiger zu einigen. Dazu musst du dich vor der Abgabe der eidestattlichen Versicherung mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Auch solltest du dich mit dem Gerichtsvollzieher wenigstens telefonisch in Kontakt setzen und fragen, wie du diese Abgabe abwenden kannst.
Wenn die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, kommt das in die Schufa, du bekommst keinen Kredit mehr, auch kein Handy mit Vertrag, rein garnichts mehr.