Habe auto gekauft nu sich herausgestellt total kaputt ist hab ne chance geld zurück zubekommen

Ich habe ein Gebraucht Waagen gekauft.Ich war vorher bei der DEKRA und hab ihn shecken lassen.Die DEKRA hat gesagt das,dass Auto für den Preis o.k ist.Ich habs gekauft und nu stellt sich herraus das es ein Schaden über 2000 Euro hat. Wie kann ich mein Geld zurük bekommen?Stimmt es das man ob Privat oder Händler immer ein halbes Jahr Garantie aufs Auto hat? Wirklich wichtig

4 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1719 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Ich habe ein Auto gekauft und nu hat sich herausgestellt,dass es total kaputt ist. Hab ich ne chance mein Geld zurück zubekommen?

Es war ein Gebraucht Wagen Händler!Also nichts privat.
Ja das stimmt du hast sogar ein ganzes jahr garantie auf bestimmte teile am auto.Du kannst das auto auch zum Händler zurück bringen und dein geld zurück verlangen.
Hast Du den Wagen als Privatperson oder als gewerblicher Käufer gekauft?
Wenn Du als Privatperson den Wagen von einem Händler gekauft hast, dann hast Du mindestens eine 1 jährige Gewährleistungsfrist auf den gebrauchten Wagen. Wenn er innerhalb der ersten 6 Monate kaputt geht, dann muss der Händler beweisen, dass der Schaden nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Bei einem Schaden während der restlichen 6 Monate müsstest Du es ihm beweisen.
Der Händler muss Dir meines Wissens deshalb entweder den Wagen reparieren, oder den Kaufvertrag wandeln und Dir das Geld zurückgeben.
Wenn Du den Wagen als gewerblicher Käufer gekauft hast, dann sind die AGB des Händlers maßgeblich, bzw das HGB.
Schau in Deinen Kaufvertrag ob der Verkauf deutlich als Privatverkauf deklariert wurde. Viele Händler griefen zu diesem Trick, um sich vor der gesetzlichen Gewährleistungsregelung zu drücken. Wenn das nicht der Fall ist hast eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr. Sollte der Händler auf seinem Recht der Nachbesserung bestehen hat er aber höchstens 2 Versuche. Danach kannst Du auf Kaufpreiserstattung bestehen. Sollte er dann mit einer Verrechnung nach gefahrenen Kilometern kommen mußt Du diese zunächst bezahlen weil es das deutsche Recht so vorsieht. Aber selbst der BGH hällt das mit EU-Recht nicht vereinbar und hat diese Regelung zur Überprüfung an die EU geschickt. Also dies nur unter Vorbehalt bezahlen. Sollte die deutsche Regelung gekippt werden kannst Du Dein Geld später zurückfordern.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3586&key=standard_document_9984534
Wenn du ihn von der DEKRA hast checken lassen dann würde ich dort nochmal hingehen. Schließlich hast du dafür bezahlt, oder? Vielleicht können sie dir dann auch helfen