Habe anspruch urlaubsentgelt kündigung 31 12 2008 arbeitsunfähig 24 tage urlaub

Ja, dein Urlaubsanspruch besteht weiterhin. Muss dir bei der Endabrechnung ausbezahlt werden.

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1737 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Habe ich Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Kündigung zum 31.12.2008. Bin bis dahin arbeitsunfähig und habe noch Anspruch auf 24 Tage Urlaub.

Sehr schnelle und sachlich richtige Antwort,
Wenn der Urlaub bis zum Austrittstermin nicht genommen werden kann, wird er abgegolten.
Berechnung bei Vollzeit: Gehalt./. 21,67 Tage x 24 Urlaubstage, bei Teilzeit sind die Durchschnittstag entsprechend zu berechnen.
Diese Antwort ist für mich sehr hilfreich und ich bedanke mich herzlich.