Hab frage 2 fragen geht mietsachen sowas art sagt was

1. Also ich habe seid geraumer Zeit festgestellt, das meine Spüle verstopft war - das Wasser was dort hinein lief,kam aus der Dusche wieder hoch - letztendlich meinten meine Vermieter, Sie müssten einen Rohrreiniger anfordern,mit der Antwort - ICH SOLLE das bezahlen. Muss ich das? Also für die Säuberung meiner Rohre bezahlen? 2. Bin heute Morgen auf die Arbeit gefahren, Tür war abgeschlossen,komme wieder - Tür auf, kein Cylinder. und es stand was von denen in meiner Wohnung? Was soll ich machen? was macht Ihr in dem Falle?

4 Antworten zur Frage

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Hab Mal eine Frage an euch, eigentlich sind es 2 Fragen - aber es geht um Mietsachen und sowas in der Art bitte sagt Mal was dazu?

zu 1: Es ist schon wahrscheinlich, dass die Verstopfung zwischen Spüle und Dusche durch dich verursacht ist. Für solche Kleinigkeiten ist normalerweise der Mieter durchaus zuständig.
zu 2: Ein Betreten deiner Wohnung des Vermieters ohne dein Einverständnis ist Hausfriedensbruch - das geht gar nicht! Versuche mit ihm darüber zu reden und dir das zu verbitten. Im Zweifelsfall kannst du sogar die Polizei rufen, wenn er trotz deines Verbots in deiner Wohnung steht.
1. Für die Rohrreinigung mußt Du nicht zahlen, wenn Du nicht an der Verstopfung schuld bist.
2. Neues Schloß einbauen und Ersatzschlüßel bei einer Person deines vertrauens hinterlegen.
Zu 1. Eine Rohrverstopfung ist keine Kleinreparatur. Kleinreparaturen / Kleistreparaturen sind solche Sachen die ein Laie auch fachgerecht ausführen kann. Zudem sind solche Kleinreparaturen meistens im Mietvertrag verankert und finanziell begrenzt. Also Du musst das nicht bezahlen es sei denn, in Deinem Mietvertrag ist etwas anderes geregelt oder Du hast die Verstopfung vorsätzlich herbeigeführt.
Zu 2. In Deiner Wohnung hat wie bereits gesagt niemand etwas zu suchen der nicht zutrittsberechtigt ist. Ein Zutrittsrecht kann schon durch die Überlassung eines Schlüssels entstehen. Frage Deinen Vermieter ob und warum er in Deiner Wohnung war. Wenn „Gefahr im Verzug“ war ist es ok. War es wegen der bevorstehenden Reparatur ist es nicht ok. Untersage Ihm den Zutritt zur Wohnung ohne vorherige Ankündigung.
Das Schloss würde ich auf jeden Fall wechseln so kann es nicht passieren das Dein Vermieter ein zutrittrecht erlangt. Sollte er auf einen Schlüssel bestehen auch kein Problem. Da kannst Du ein Schreiben verfassen in dem er nur im Notfall vom Schlüssel gebrauch machen darf. Der Schlüssel kommt in einen Versiegelten Umschlag so kannst Du jederzeit kontrollieren ob er sich daran gehalten hat.
Ich denke damit kann Dein Vermieter und Du gut leben und es kommt kein Streit auf.
kurz und bündig: ausziehen! Beides ist sogar strafbar
Wer auch immer in der Wohnung war,der hat da nichts zu suchen.Frag mal die Vermieter,die haben bestimmt doch noch einen Schlüssel.
Wenn kleine Reparaturen anfallen,muß der Mieter die Kosten selbst tragen.Bei Größeren muß der Vermieter zahlen.