Gültiger ausbildungsvertrag
Ich habe meinen Ausbildungsvertrag nach gut nem halben Jahr erst nach mehreren Nachfragen beim Chef wiederbekommen.
Und der ist nicht mehr so, wie ich ihn unterschrieben habe, d.h. die haben da mit tipex drinne rum gemackert und aus 37,5 std/Woche eine 40 gemacht und noch nachträglich was zugeschrieben.
Meine Frage ist, ist der noch gültig oder arbeite ich so gesehn ohne vertrag bei der Firma?
Und kommt es zu einer unfairen Kündigung,würde dieser Vertrag dann vorm Arbeitsgericht stand halten?
13 Antworten zur Frage
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Gültiger Ausbildungsvertrag?
der arbeitsvertrag den DU unterschrieben hast, der ist gültig!
wenn die ausbesserungen machen, ohne dir davon was zu sagen, ist der nichtmehr gültig, bzw. die änderungen!
ich würde sofort mit denen klartext reden weil das was die da abziehen ist ja echt unterste schublade!
du würdest vor gericht auf jedenfall recht bekommen!
die hätten dir ein änderungsvertrag zukommen lassen müssen, wo eben drin steht das du absofort 40 stunden arbeiten sollst! und erst wenn du den änderungsvertrag unterschrieben hättest, hättest du einen neuen arbeitsvertrag
Damit würde ich zum Anwalt gehen oder IHK. Das ist eine fälschung und abänderung unter aller Sau und wird strafrechtlich geahndet.
Wenn der Betrieb etwas ändern will/muss, dann hat es zusätzlich schriftlich gemacht zu werden und muss extra von dir Unterschireben werden.
Und was die Kündigung anbetrifft, solle sie vom Arbeitgeber kommen ist die beständig, sollte sie von deiner Seite aus kommen, aufgrund der änderungen, dann sollte es durch gehen.
wie gesagt wende ich da am besten an einen von beiden genannten und setzte dich durch.
Upps, Hauntres, ich wollte damit nicht ausdrücken, dass ich das Vorgehen des Arbeitgebers gut heiße. Sondern lediglich darauf hinweisen, was noch möglich sein könnte. Einig sind wir uns ja alle, dass da nur ein klärendes Gespräch zwischen AG und Auszubildendem hilft. Das wollte ich jedoch nicht zum 5. Mal wiederholen.
Das grenzt ja schon an Urkundenfälschung! Wenn die die veränderten Nachträge beweisen kannst, sprich mit Deinem Chef darüber, das er es wieder Rückgängig machen soll, so wir Du es einst unterschrieben hast, ansonsten Anwalt aufsuchen.
Das ist ja wohl eine Frechheit, was die da mit Dir abziehen.
zum glück hatte ich den noch kopiert gehabt, bevor ich den unterschrieben und weg geschickt hatte. *G
Jede Änderung im Vertrag muss nach § 36 des BBiG der HK unverzüglich gemeldet werden. Ein nachträgliches Ändern des Vetrages ohne dein Beisein ist Urkundenfälschung. Wende dich umgehend an deine zuständige Kammer und spreche mit denen darüber. Der Vetrag MUSS dir laut § 22 BBiG VOR Beginn der Ausbildung ausgehändigt werden. Sprich die Kammer an, wie du weiter vorgehen sollt. Rechtens ist dieses Verhalten deines Ausbilders auf gar keinen Fall
Weil du dich darüber beschwerst darfst dir dein Ausbilder nicht kündigen. Sollte das Aubsildungsverhältnis dadurch "unerträglich" werden ist auch dies ein Grund mit der Kammer zu sprechen. Vielleicht schaut man sich dann nach einem anderen Ausbildungplatz für dich um. Die Kammer wird sicher prüfen, ob dein Ausbilder befähigt die Ausbildung überhaupt durchzuführen.
Ohne Ausbildungsvertrag:
Nein, die Befürchtung ist erst einmal unnötig. Durch schlüssiges Handeln -Teilnahme am Berufsschulunterricht und Arbeit am Arbeitsplatz- lässt sich hier beweisen, dass Du in einem Ausbildungsverhältnis stehst.
Mehrstunden zu leisten?
Dies ist die große Preisfrage, wenn Du innerhalb der besagten 6 Monate 18 geworden sein solltest.
Kündigungsfrist, Ausbildungsgehalt
Beides ist gesetzlich fest geregelt. Hier spielt es keine Rolle, ob es im Vertrag steht, nicht aufgeführt, oder irrsinnige Vereinbarungen dazu getroffen wurden.
Gehalt/Lohn
Ausbildungsgehälter - und löhne sind tariflich geregelt. Diese Beträge dürfen nicht unterschritten werden. Gültigkeit
Gültig ist sicherlich auch erst einmal der "neue" Vertrag. Warum - weil jeder der den sieht erst einmal denkt er sei es. Aber, er kann natürlich hier angefochten werden. Ob sich der Aufwand lohnt, ist eine Frage, über die man sich streiten kann. Schließlich besteht das Ausbildungsverhältnis so oder so weiterhin. Die Mehrstunden sind vielleicht-je nach Alter und Tarifvereinbarung-kritisch zu betrachten. Wärst Du ein Arbeitnehmer und kein Azubi, so wäre mein Rat ein anderer, nämlich sofort dagegen anzugehen, aber so? Meines Erachtens lohnt sich hier der Aufwand nicht-es gibt vor allem nur Ärger. Nach bestandener Prüfung kannst Du aber die IHK/HWK über das Verhalten dieses Betriebes informieren.
Sind das vielleicht Änderungen, die aufgrund der Änderung in Tarifverträgen stattgefunden haben? Wenn dein Ausbildungsvertrag auf Tarifvertrag beruht und dieser wurde geändert , dann könnte es sein, dass der AG sich eine neue Ausfertigung des Vertrages sparen wollte.
Sowas macht man aber nicht klammheimlich und mit Tippex.sowas wird jawohl mit dem Lehrling besprochen und extra ausgeführt und unterschrieben.und eine neue Ausfertig sparen, pah.das ist jawohl der blanke Hohn.
Nun gut, dann waren deine Worte etwas unglücklich gewählt.finde ich.
Jegliche änderungen, egal ob Ausbildungs-oder Arbeitsvertrag, bedürfen eines neuen Schriftstückes und Unterschriften nach einem Gespräch darüber.und einfach mir nichts dir nichts, mal eben auf dem bereits unterschrieben vertrag.sowas ist Urkundenfälschung und kann zur anzeige gebracht werden.
Schnell zur HWK! Die helfen dir gerne!
Außerdem kannst du dir zusätzl von deinen Berufschullehrern holen. Die setzen sich aus eigener Erfahrung immer sehr gerne für Gerechtigkeit ein.
Zurückbekommen heißt:
ich hatte 3 exemplare unterschrieben und ich hab meinen erst jetzt wieder bekommen.
Dann geh zur IHK und trage denen das vor. Nimm die Kopie und den dir zugeschickten Vertrag mit. Um alles weitere kümmern die sich dann.