Gutscheine rechtslage

wie lang ist nun ein Gutschein wirklich gültig, weil ich habe mal gehört, wenn auf dem Gutschein z.B. 1 Jahr drauf steht ist er vom Gesetz her länger gültig, aber wie lang genau? Wäre gut wenn jemand einen Links zu so einem Gesetzestext hätte.

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Gutscheine - Rechtslage

das läuft folgendermaßen:
Die Befristung von Gutscheinen:
Gutscheine bzw. der Anspruch der sich aus dem Gutschein ergibt kann befristet werden und ist rechtlich nicht zu beanstanden. Jedoch darf die Frist auf keinen Fall zu knapp bemessen sein. Das Landgericht München I hat in seinem Urteil vom 26.10.1995 festgestellt, dass eine 10-monatige Befristung zu knapp ist und dem Kunden innerhalb dieser Frist eine Einlösung nicht zuzumuten ist. Jedoch ist fraglich, ob auch andere Gerichte diesem Urteil folgen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat entschieden, dass ein Kinogutschein mit der Klausel "Dieser Gutschein ist im betreffenden Kino bis zum. gültig." unzulässig ist, da er kein Austellungsdatum enthalten habe.
Bei einer zu knapp bemessenen Frist können Sie auch nach Ablauf derselben die Einlösung des Gutscheins verlangen.
Wenn der Gutschein keine Befristung enthält, gilt streng genommen die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Die Frist ist überschritten, was nun?
Hier ist es durchaus möglich, dass der Aussteller sich weigert, den Gutschein einzulösen. Dass heisst aber nicht, dass das Geld verloren ist, denn Sie haben einen Anspruch auf Auszahlung des Geldwertes. Immerhin hat der Aussteller bereits von dem Gutscheinkäufer das Geld behalten. Weigert sich der Aussteller, so ist er gemäß § 812 Abs. 1 BGB ungerechtfertigt bereichert. Bei der Auszahlung des Geldbetrages darf der Aussteller aber eine gewisse Summe einbehalten. Dies ergibt sich daraus, dass ihm Umsatz und somit auch Gewinn durch die Nichteinlösung entgangen ist. Wie hoch die einzubehaltene Summe im Einzelfall ist, ist jedoch von Fall zu Fall zu klären.
siehe auch: http://www.verbraucher-urteile.de/kauf/faqgutscheincontent.html
Die aktuelle Rechtssprechung sieht das ähnlich:
Neues zur Befristung von Geschenkgutscheinen
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Der Internetanbieter Amazon darf Geschenkgutscheine nicht mehr nach einem Jahr verfallen lassen. Die gesetzliche Frist nach den Vorschriften des BGB von drei Jahren darf nicht unterschritten werden.
Der Internethändler Amazon hatte in seinen AGB Geschenkgutscheine und Restguthaben generell nach einem Jahr für ungültig erklärt. Der Verwaltungsaufwand für längere Fristen sei zu groß. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte den Internethändler zunächst wegen der kurzen Geltungsdauer abgemahnt und den folgenden Prozess in erster Instanz gewonnen.
Jetzt entschieden die Richter am Oberlandesgericht München, nach deutschem Recht müssen Gutscheine drei Jahre lang einlösbar sein. Die Richter kippten das maßgebliche Argument des Internethändlers. Es entsteht kein übermäßiger Verwaltungsaufwand wegen der langen Frist, der es rechtfertigt, den gesamten Wert früher verfallen zu lassen
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da nicht feststeht, ob der Onlinehändler die nächste Instanz anruft.
siehe: Haus, Wohnung und Grundstück
wuhu cool findest du auch, dann sind wir ja schon zu zweit
ja die klausel 1 jahr ist ungültig, das ist sicher
ich glaube minimum sind 2 jahre
genau weiß ich das aber nicht


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