Gutschein reduzierte ware einlösen
Wir haben bei einer Hochzeitsmesse einen Gutschein für ein Brautkleid gewonnen. Haben uns in dem Laden ein reduziertes Kleid ausgesucht. Nun weigerte sich die Verkäuferin für das reduzierte Kleid den Gutschein einzulösen,obwohl keine bedingungen auf dem Gutschein vermerkt wurden.Ist das rechtens? Muss die Verkäuferin den Gutschein ausbezahlen,wenn wir nichts kaufen?
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Gutschein auf reduzierte Ware einlösen?
für eure Antworten. Das war nocht nicht alles. Die Verkäuferin ist gleichzeitig die Besitzerin des Ladens und hat den Gutschein selbst ausgestellt und von AGB's ist nichts zu sehen. Nach der Debatte die auch sehr unfreundlich und patzig war,wollte sie die Reduzierung rükgängig machen und erst dann den Gutschein einlösen.Ist doch eine bodenlose Frechheit,oder!. Sie schrie uns an und beschimpfte uns,wir wären dreist und unverschämt. Was sollen wir jetzt tun,an die Presse wenden. Ist das dann rufschädigung?
auszahlen, glaube ich nicht. Aber sie muss den Gutschein annehmen
Ein Gutschein ist wie Bargeld, sie muß ihn akzeptieren. Auszahlen muß sie ihn nicht.
Der Gutschein ist so gut wie bares Geld. Die Verkäuferin muss ihn als Bezahlung annehmen, es ist egal, wofür.
In Bargeld umtauschen muss sie ihn nicht, das ist nicht üblich.
Kauf dir was ganz Kleines,bezahl mit dem Gutschein, dann muss sie den Restbetrag auszahlen.
Gewonnene" oder geschenkte Gutscheine sind nicht den Gutscheinen gleichgestellt, die für eine einvernehmliche Warenrückgabe ausgegeben werden.
Bei ersteren kann der Herausgeber tatsächlich Bedingungen bezüglich Einlösefristen und Warengattung stellen. Aber irgendwo, und wenn es nur auf einem Plakat oder Prospekt geschieht, muss er die Einschränkungen nennen.
Leider passiert es öfters, dass Inhaber kleiner Geschäfte die rechtlichen Folgen ihrer Angebote nicht konsquent durchdenken und dokumentieren und maulen, wenn etwas gefordert wird, was sie nicht beabsichtigt haben.
Du kannst dies sachlich deiner Zeitung schreiben. Die meine druckt solche Ereignisse gerne als Glosse ohne Namensnennung ab - wenn sie nichts wichtigers zu berichten hat.
Sie muß den Gutschein nicht annehmen auf bereits reduzierte Ware. Irgendwo wird dies in ihren AGB`s stehen.
Kannst Du ihr NACHWEISEN, daß dies bei der Übergabe des Gutscheines nicht erwähnt wurde, oder aber auch nirgendwo stand kannst Du einen Rechtsstreit anzetteln, der dich aber in der Gesamtsumme meht als 200 Euro kosten würde.
Dies ist billiger Kundenfang.
Ich kann mir vorstellen daß bei der Verlosung des Gutscheines es hieß "für den Kauf eines NEUEN Brautkleides