Gutschein bargeld

hallo, meine mutter hat einen malerbetrieb beauftragt einen bodenbelag neu zu verlegen. es ist ein versicherungsschaden. die rechnung wurde auf den von der versicherung zugesicherten betrag ausgestellt. da aber nicht der volle betrag "verarbeitet wurde, blieb ein guthaben von 300€. kann meine mutter sich den restbetrag auszahlen lassen? oder muss sie sich mit einer gutschrift zufrieden geben?

4 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1512 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Gutschein oder Bargeld?

So etwas sollte man VOR der Erledigung des Auftrages klären, dann wäre eine Barauszahlung sicher kein Problem.
Die Versicherung ist nur zur Zahlung von Geldbeträgen in der Höhe verpflichtet, die zum Ersatz bzw. Wiederherstellung des Zustands vor dem Versicherungsfall benötigt werden.
Wenn also der Schaden komplett abgewickelt ist mit weniger als dem veranschlagten Mitteln, hat Deine Mutter gar keinen rechtlichen Anspruch auf eine Restauszahlung.
Deine Mutter hätte nur einen Anspruch auf Restauszahlung, wenn sie einige Tätigen in Selbstarbeit erledigen würde. Sagen wir mal, die Bude rauszumalern nach einem Brand. Handwerker tapezieren. sie malert. also wird sie für ihren eigenen Arbeitsaufwand entschädigt.
.
Rechtlich strittig, aber nicht nachzuweisen wäre es gewesen, mit dem Handwerker abzusprechen, dass er die Rechnung in voller Höhe ausstellt, und dass dann der Überbetrag in einer vorher Festgelegten Quote geteilt wird.
Hatte selbst dieses Jahr einen Brandschaden in meiner Wohnung. Ich weiß also, wovon ich spreche.
Ausdrucksfehler im zweiten Absatz:
"Restauszahlung" ist hier falsch. "Auszahlung eines bestimmten Überbetrages zur Abdeckung des eigenen Arbeitsaufwands" ist richtig.
Ist das nicht Versicherungsbetrug, wenn die Handwerker einen höheren Betrag auf die Rechnung schreiben als sie ausgegeben haben?
Die Versicherung kommt für den Schaden auf. Wenn der Schaden behoben ist, sollte der Versicherungsnehmer damit zufrieden sein. Eigentlich ist es nicht rechtens, aus dem Schadensfall Profit zu schlagen - ob das nun der Versicherungsnehmer oder der Handwerker oder beide sind. im Grunde zahlt die Allgemeinheit diese 300 Euro.
Ja, das ist Versicherungsbetrug.
Machen wir uns da mal nichts vor.
Allerdings wird von jedem Handwerker bzw. von jeder Firma der kostenvoranschlag zu ca. 20% höher ausfallen, damit evtl. auftretende Mehrkosten, die bei Erstellung des Kostenvoranschlags nicht abzusehen waren, abgedeckt sind.
Der Geschädigte hat in der Tat nur den Anspruch auf Beseitigung des Schadens. Mehr nicht. Leih-KFZ bei einem Auto-Unfall u.ä. mal ausgenommen

Kann ich einen Gutschein gegen Bargeld eintauschen, wenn ich ihn nicht gebrauchen kann?

Die Gutscheinbedingungen schliessen dies aus.
So funktionierts mit den Gutscheinen
Wer etwa einen Gutschein vom Christkind geschenkt bekam, kann ihn nicht gegen Bargeld eintauschen. Mit dem Gutschein können Produkte oder Dienstleistungen aus dem aktuellen Angebot erstanden werden. Kostet das Produkt weniger als der Gutschein wert ist, bekommt man für den Rest meist einen neuerlichen Gutschein. Gutscheine sind generell 30 Jahr lang gültig, wenn kein Datum vermerkt ist. Eine vertragliche Verkürzung der Gültigkeit ist möglich, etwa durch aufgedruckte Einlösefristen. Geht das Unternehmen in Konkurs, kann ein gültiger Gutschein auch wertlos werden.
Mehr Informationen:
http://www.arbeiterkammer.at/online/umtausch-gutschein-19102.html
soll trotzdem ladeninhaber mit kulnazdenken geben!
also doch MÖGLICH!
alles verhandlungssache - denn "geht nicht gibts nicht
Ist nicht möglich!
GUTschein ist und bleibt GUTschein
also man kann da glaube ich nich tpauschal antworten weil es zu viele unterschiede gibt.aber meistens ist es so dassm an die einlösen muss und nur das rückgeld bekommt
Nein das geht nicht. Aber du kannst in oder vor dem Geschäft fragen, also Kunden, ob die den haben wollen und die können dir dann das Geld dafür geben. Hab ich auch schonmal gemacht
in der regel nein - aber rede einfach mit dem geschäftsinhaber
Nutze es doch im Zweifelsfall, um für jemand, der so etwas mag, ein Geschenk zu kaufen und und kauf Dir für das ersparte Geld etwas was Dir gefällt.

Müssen Geschäfte bei einem Umtausch Bargeld auszahlen oder reicht ein Gutschein?

du wirst dich wegen des bestehenden gutscheines auf eine diskussion einstellen müssen!
ansonsten kommt es darauf an, warum der umtausch stattfand. war es kulanz des händlers, dann musst du dich mit einem gutschein zufriedengeben - war es wegen eines mangels, dann hätte deine mutter auf bargeld bestehen können.
Bei Umtausch wegen einem Mangel an dem Artikel kannst du darauf bestehen, dass das Geld ausbezahlt wird.
Beim Umtausch wegen "Nichtgefallen" sieht es anders aus. Dies ist lediglich ein Entgegenkommen des Händlers und dieser kann dir auch einen Gutschein anbieten den du dann akzeptieren musst, ausser es wurde vor dem Kauf anders vereinbart.