Gubt gründe verjährungsfrist unfallschaden unterbrechen

Hallo, habe ein riesen Problem! Ich habe jemand auf einen Unfallschaden Geld geliehen 25.000,00 € mit Abtretungserklärung Man hat mir versichert. der Schaden sei gemeldet u. die Verjährung tritt erst in Kraft, wenn die Gesundheit wieder hergestellt ist. Nun sind in der Zwischenzeit mehrere Operationen gemacht worden, die letzte im März diesen Jahres. Nun möchte ich gerne mein Geld zurück und habe der Bay. Versicherungskammer deshalb geschrieben, diese hat nun die Einrede der Verjährung erklärt. Gibt ers denn eine Möglichkeit, doch noch an Geld zu kommen. Der Anwalt meies Schuldner, hätte den Schadensfall damals melden müssen, da er jedoch keinen Vorschuss bekommen hat, wurde nichts unternommen. Die Polizei und der Notarzt, haben allerdings den Unfall der ziemlich schwerwiegend war, der Gemeinde Schliersee gemeldet, dort gibt es eine Schadensnummer. Der Unfall ereignete sich am 26.02.2001 beim aussteigen aus dem Bus in Schliersee auf einer Eisplatte ausgeruscht, dabei hat sich der Beinknochen, durch die Hüftpfanne geschoben, der Herr hinkt heute noch, hat einen Buckel und ist mittlerweile ein Sozialfall, vielleicht mit einem Psychologischem Gutachten, Gutachten von den Ärzten liegen vor. für Eure Bemühungen, aber ich bin ziemlich fertig.

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Gubt es Gründe, die eine Verjährungsfrist bei Unfallschaden unterbrechen.

Da bist du bei einer rechtsberatung sicher besser aufgehoben.
Da wir hier keine Rechtsberatung durchführen dürfen, viele Details gerade in dem von Dir geschildertem Sachverhalt ungenannt sind und berücksichtigt werden müssten, bleibt Dir nur der Gang zu einem sehr guten Anwalt.
Bei der Schadenshöhe ist es nahezu verständlich, dass hier die Gegenpartei ersteinmal versucht nicht zahlen zu müssen = selbst wenn hier keine Verjährung stattgefunden haben sollte, so wird man wohl versuchen andere Lücken ausfindig zu machen - bsp. eine gewisse Selbstverantwortung etc.