Gründung lebensgemeinschaft

Mein Sohn erhält Schüler-Bafög und Sozialgeld. Er ist seit 2002 Mieter einer eigenen Wohnung, 47,70 m² / 236,95 €. Die Wohnung befindet sich in einem unsanierten Altbau mit Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall. Seine Freundin wohnt derzeit noch bei ihrem Vater in einer 3-Raum Wohnung. Sie erhält ebenfalls Schüler-Bafög und Sozialgeld. Der Vater zieht im Juni von Berlin nach Leipzig. Welche Möglichkeiten haben mein Sohn und seine Freundin für die Anmietung einer anderen gemeinsamen Wohnung? R. Bräuer

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Gründung Lebensgemeinschaft

Sie können eine andere Wohnung anmieten als Wohngemeinschaft. Dabei muss aber klar Ausdruck kommen, dass sie getrennte Haushalte führen, also Lebenshaltungskosten, eigenes Waschen, eigenes Zimmer , keine gemeinsamer Kleiderschrank. Alles strikt getrennt.
Generell gilt aber, dass sie, wenn sie Sozialgeld beziehen zusätzlich zum Bafög auf jeden Fall vor Beziehen einer anderen Wohnung immer mit ihrem Sozialgeldträger abklären müssen, ob er auch weiterhin Sozialgeld zahlt und damit einen Teil der Wohnkosten.