Größere wohnung besuch scheidungskinder

Mein Partner lebt mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft und wir bekommen ALGII. Wir haben zusammen 2 Kinder und wohnen in einer 60qm Wohnung. Er hat aber auch noch 2 Kinder mit seiner geschiedenen Frau, eins davon ist 100% geistig und körperlich behindert. Damit diese beiden uns regelmäßig besuchen kommen können wollen wir in eine größere Wohnung umziehen, da wir bei uns kein Platz für dann insgesamt 4 Kinder haben. Gibt es da vielleicht eine Regelung, die besagt, dass man für diese beiden Kinder ein extra Zimmer bezahlt bekommt oder dass uns wegen der beiden die uns 14 tägig besuchen sollen ein paar qm mehr zustehen?

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Größere Wohnung wegen besuch von scheidungskinder?

Allein wegen der zwei Kinder, die bei Euch wohnen, müsstet ihr eigentlich Anspruch auf um die 85 m² haben (http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Navigation/Geldleistungen/bestandteile,did=155688.html - wobei es ortsunterschiedlich ist, wieviel eine solche Wohnung kosten darf. Wegen den zwei Kindern Deines Partners gibt's wohl keinen Anspruch, aber wie gesagt 60 m² für 4 Personen sind zu wenig. Allein deswegen würde ich an Deiner Stelle schonmal nachfragen gehen.
Uli