Gruppenhaftung mieter

Im Haus, in dem ich Mieter bin, haben andere Mieter eine Kellerecke "zugemüllt", also über Monate defekte Fernseher, Monitore, Fahrräder usw. abgestellt. Nun droht der Vermieter, die Sachen entsorgen zu lassen und die Kosten dafür auf alle Mieter umzulegen. Ist das legal?

18 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1515 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Gruppenhaftung für Mieter?

Der Sperrmüll ist nicht in der Miete enthalten,
Wohnort ist Hamburg.
Ja.
Sofern Spermüll anfällt, der nicht einem bestimmten Mieter zugeordnet werden kann, ist es zulässig, diese Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf ALLE Mieter umzulegen. Leider.
Oder aber die Mieter klären das untereinander und fordern die Verursacher auf, ihren Krempel ordnungsgemäß selbst zu entsorgen.
- Urteile - Berliner MieterGemeinschaft e.V.
Im Zweifelsfall bitte mit dem Vermieter reden und falls das nicht zur Klärung führt, bitte an einen Mieterverein wenden.
Bei weiteren Fragen bitte kurze Info.
Hinsichtlich der Frageergänzung: Sperrmüll ist grundsätzlich nicht in der Miete enthalten, wenn nur unter den genannten Voraussetzungen eine umlagefähige Position der Betriebskosten. Inwiefern Betriebskosten umlagefähig sind, wird im Mietvertrag vereinbart, hierbei kommt es wieder darauf an, wie alt der Vertrag ist.
Daneben spielt noch eine Rolle, ob es eine Hausordnung gibt, diese im Mietvertrag erwähnt wird und dem Mieter auch ausgehändigt wurde oder, was ebenfalls möglich ist, als Aushang offen zugänglich ist.
Also gilt es erst mal, die Mieter herauszufinden, die diesen Müll
da platziert haben. Das wird nicht einfach! Ich dir.
Tut mir leid, ist aber so. Allerdings muss auch der Vermieter zuerst versuchen herauszufinden, wer der Verursacher ist. Ganz ohne Nachforschungen einfach allen auf`s Auge drücken darf er das nämlich auch nicht. Allerdings werden nach meiner Kenntnis keine all zu hohen Anforderungen an diese Nachforschungen gestellt.
Positive Auskünfte gebeich lieber, sorry.
Was Berliner Gerichte glauben, ist nicht rechtssetzend und Praxis im gesamten Bundesgebiet. Spitzfindig gefragt: Hat der Fragende eigentlich dargelegt, dass eine Umlage der Müllentsorgung vereinbart worden ist?
Ist mir bekannt. Den Aspekt der Betriebskostenumlagevereinarung habe ich erwähnt, da er problematischsein könnte.
Spitzfindig zurückgefragt: ohne Kenntnis des Wohnortes könnte ein Berliner Gericht durchaus maßgeblich sein, oder nicht?
Eine pauschale Verneinung ohne jede weitere Erörterung wäre demnach auch nicht bundesweit gültig.
Sag` ich jetzt mal so.
Betriebskosten können nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entsprechen. Für die Kosten der Beseitigung von Sperrmüll bedeutet dies, dass der Vermieter im Falle einer ordnungswidrigen Entsorgung von Sperrmüll den Verursacher zu ermitteln und die Kosten von diesem einzufordern hat. Nur dann, wenn die Ermittlung des Verursachers nicht erfolgreich war, dürfen die Kosten der Beseitigung von Sperrmüll auf die Allgemeinheit der Mieter umgelegt werden.
AG Hohenschönhausen - 10 C 173/00 -
- Urteile - Berliner MieterGemeinschaft e.V. kopieren
Hm - dieses Urteil habe ich gerade gefunden. Allerdings hätte ich selbst gesagt, daß Sperrmüll nicht zu den umlagefähigen Kosten zählt. muss wohl unter sonstiges zu verbuchen sein.
Ist denn im Mietvertrag der Sperrmüll als Betriebskosten vereinbart?
Der Kommentar ist aus dem Internet entnommen und stammt von
NiemalsKohle
Wenn wir uns darüber einigen können Tom_Lobe, dass es im Streitfall sehr stark auf den Richter ankommt, der wohl die Kammerentscheidung im Gegensatz zu mir kennt, dann bleibst du mir weiterhin sympatisch. Dass ich unabhängig davon deine Meinung respektiere und anerkenne, dass du sie im Gegensatz zu meiner Verfahrensweise belegt hast, sollten wir nicht zu diskutieren brauchen.
Hinzu kommt, dass der Vermieter ja substantiiert darlegen muss, was er unternommen hat, um der Verursacher zu ermitteln. Vermutlich wird er sich schon bemühen, der Verursacher zu ermitteln, aber meistens vergessen, dass auch umfassend zu machen und zu dokumentieren. Damit hat er dann eine weitere Chance, vor Gericht zu scheitern.
Zweifellos, der Vermieter muss zuerst nachweisen, dass er den tatsächlichen Verursacher zu ermitteln versucht hat, und die Wertung und Würdigung dieser Bemühungen liegt im Ermessen des Richters.
Ohne auch nur die geringsten Bemühungen dieses Versuches wäre eine gnerelle Umlage auf ALLE Mieter nicht zulässig und dürfte höchstwahrscheinlich scheitern.
Ist aber für beide Seiten eine Gratwanderung, nicht nur in Berlin.
Es sit auch durchaus zutreffend, dass Vermieter die Entsorgung auf eigene Kosten vornehmen, um derartigem Streit aus dem Wege zu gehen.
Und die Frage der wirksamen Umlagevereinarung muss natürlich geprüft werden.
Am Erhalt von wenigstens einer Spur von Sympathie wäre mir übrigens durchaus gelegen, warum auch nicht? Schönen Abend noch.
Zum Schutz gegen allzu große Zumutungen aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endverbraucher hat der Gesetzgeber das AGBG geschaffen, das inzwischen ins BGB übernommen wurde. Du darfst nicht haftbar für Vergehen anderer gemacht werden und solltest dich gegen allzu große Zumutungen.
http://newsgroups.derkeiler.com/pdf/Archive/De/de.soc.recht.wohnen/2006-01/msg00568.pdf
Wie oben gesagt kannst du nicht haftbar gemacht werden für die Verfehlungen anderer Mieter. Also mußt du dich gegen diese gruppenhaftung wehren und notfalls zum Anwalt.
Nein, natürlich nicht!
Schaue in Deinen Mietvertrag. Dort wurde vereinbart, welche Betriebskosten anfallen und wie diese verteilt werden dürfen.
Kosten für eine Räumung zugemüllter Kellerräume, Wohnungen und Hofplätze sind allein eine Sache des Vermieters und mit der Miete abgegolten.
Tipp:
Eine diesbzügliche Rechnung zurückschicken mit dem Vermerk: Anbei zurück, da es sich um einen Irrtum handeln dürfte.
Sollten die Kosten mit einer Betriebskostenabrechnung eingefordert werden, erhebe ebenfalls Einspruch. Weder eine Nachforderung noch neue erhöhte Vorauszahlungen sind fällig.
Bleibe hart.
Auszug:
Abfuhr von Sperrmüll in Haus und Garten: Wann Ihr Mieter die Kosten tragen muss
Autor: VNR-Redaktion
Siehe auch: Immobilien, Sperrmüll, Haus, Garten, Mieter
Besonders in größeren Mehrfamilienhäusern sammelt sich vorzugsweise im Keller oder auf dem rückwärtigen Teil des Mietgrundstücks immer wieder Sperrmüll an. Vermieter reagieren meist in der Weise, dass Sie Entrümpelungsaktionen durchführen und die Kosten anschließend auf alle Mieter im Haus verteilen. Das ist unzulässig.
Entweder gelingt es Ihnen als Vermieter, die Mieter zu ermitteln, die in vertragswidriger Weise ihren Sperrmüll entsorgen. Dann sind die Kosten für die Abfuhr von Sperrmüll von diesen Mietern zu tragen. Oder aber die betreffenden Mieter bleiben unentdeckt. Dann sind die Kosten der Entrümpelungsaktion nicht umlagefähig, aber wenigsten noch als Werbungskosten bei den Mieteinkünften abzugsfähig.
für die Ergänzung.
Für mich völlig klar, der Vermieter hat die Kosten alleine zu bezahlen. Es fehlen die mietvertraglichen Vereinbarungen und "sonstige Kosten" sind nur umlagefähig, wenn sie genau beziffert werden
VNR-Redaktion?
Hast du vielleicht einen Link oder eine genauere Quellenangabe, die ich verwenden kann?
Habe den Link gefunden (Google sei Dank.