Grundsicherung ausland wie

Lebe in Ungarn kann ich Grundsicherung in Deutschland beantragen?Lebe mit einer kleinen Rente in Ungarn. Ist es möglich, dass ich auch hier aus Deutschland die Grundsicherung bekommen kann? Habe im SoVD gelesen, dass so etwas geht. Könnt Ihr mir weiterhelfen?

7 Antworten zur Frage

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Grundsicherung im Ausland? Wie?

Im Prinzip nein.
Allerdings ist soweit ich weiß möglich , mit Wohnsitz in D unter einem halben Jahr offiziell im EU-Ausland zu leben.
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Das ist der Satz aus der Antwort oben "gewöhnlicher Aufenthalt".
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Ansonsten noch nebenbei
Wohnsitzverlegung in einen anderen Staat
Bitte beachten Sie, dass sich auch eine bereits bewilligte Rente mindern oder sogar ganz wegfallen kann, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat verlegen.
Deutsche Rentenversicherung - Rente - Rentenzahlung ins und aus dem Ausland
damit ist natürlich eine dt. Rente gemeint.
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Deine Rente ist eine ungarische oder eine deutsche?
das sieht doch düster aus und grundsicherung im ausland kann nur ein krimineller bekommen , der nicht sagt , daß er im ausland ist.
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Auch wer im Ausland wohnt oder in Deutschland Leistungen für Asylbewerber beantragt hat, erhält keine Grundsicherung.
Deutsche Rentenversicherung - Grundsicherung bei niedrigen Renten - Anspruch und Höhe der Grundsicherung
und hier ganz konkret :
In meinem Grundsicherungsbescheid steht:
" Anspruch auf Grundsicherung hat, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD hat.Bei längeren Auslandsaufenthalten von mehr als 2 Monaten wird der gewöhnliche Aufenthalt am Ort des Auslandsaufenthaltes begründet. Für diesen Zeitraum besteht kein Grundsicherungsanspruch. Sollten sie über einen längeren Zeitraum ins Ausland verreisen ist dies der Grundsicherungsbehörde vor Ausreise mitzuteilen. " Besser vorher informieren- ist sicherer.
Darf Rentner mit Grundsicherung längere Zeit Freunde im Ausland besuchen?
Du musst in Deutschland leben und wohnen um Grundsicherung beantragen und erhalten zu können.
Anspruch auf Grundsicherung hat, wer
„„
entweder 65 Jahre und älter ist oder mindestens 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist ,
„„
seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
„„
und seinen Lebensunterhalt nicht aus dem vorhandenen Einkommen und Vermögen bestreiten kann. Anders als bei der Sozialhilfe muss bei der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung ein Antrag gestellt werden.
http://www.sovd.de/fileadmin/downloads/broschueren/pdf/grundsicherung.pdf
Meines Wissens gehts nicht, weil Grundsicherung nur für in D wohnhafte bezahlt wird.
meines wissen auch nur für in D lebende
bitte den artikel aus der SoVD posten oder rangoogeln
Die Grundsicherung kann Ihnen vor allem dann
bewilligt werden, wenn Sie
> ein so geringes Einkommen oder Vermögen haben,
dass es für den Lebensunterhalt nicht oder nicht
ganz ausreicht und
> Sie als Antragsteller in Deutschland wohnen.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf?__blob=publicationFile&v=18


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