Grundsatzurteil mietminderung grund gesamtmiete abgezogen wird

bruttomiete: Die Mietzinsminderung berechnet sich aus dem Bruttomietzins. Saarbrücken, NZM 1999, S. 757. Ferner steht dem Mieter gegenüber dem Vermieter zur Durchsetzung seines Erfüllungsanspruchs gem. § 536 BGB beim Vorliegen von Mängeln ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 320 BGB zu. Das Leistungsverweigerungsrecht besteht in diesem Fall bis zur Höhe des dreifachen Betrages der Mängelbeseitigungskosten. Saarbrücken, NZM 1999, S. 757.

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Gibt es ein Grundsatzurteil ob Mietminderung von der Grund- oder von der Gesamtmiete abgezogen wird?