Grundgesetz unterschrift außer kraft setzen ist erlaubt

Wenn man unterschreibt z.B. dass man sich auf ewig einen Glauben verpflichtet, verliert man dann das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit? Und wie verhält sich das zu Eingliederungsvereinbarung? Hier werden anscheinend ja auch GG verletzt

13 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1657 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Das Grundgesetz mit einer Unterschrift außer Kraft setzen ist erlaubt?

Das Grundgesetz kann nur außer Kraft gesetzt werden, indem die Mehrheit des deutschen Volkes in einer demokratischen Abstimmung eine neue Verfassung beschließt.
Art. 146 GG - dejure.org
Grundgesetzänderungen können nur mit einer 2/3-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden. Einige Teile des Grundgesetzes dürfen überhaupt nicht geändert werden, beispielsweise die Artikel, in denen die Grundrechte festgelegt sind oder der Aufbau des Staatssystems.
Verfassungsänderung – Wikipedia
Das Grundgesetz steht über alle Landes- und Bundesgesetze. Jedoch kann es immer wieder vorkommen, dass Gesetze oder Verordnungen dem Grundgesetz widersprechen. Hier gibt es dann die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen zu klagen.
Die Pflicht, bei der Bundesagentur für Arbeit eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, verstößt nach Meinung der Kritiker gegen die Vertragsfreiheit, die im Artikel 2 des Grundgesetzes geregelt ist und nur gemäß Artikel 19 des Grundgesetzes eingeschränkt werden darf.
Eingliederungsvereinbarung – Wikipedia
GG - Einzelnorm
GG - Einzelnorm
Bisher wurden entsprechende Klagen von den Sozialgerichten mehrfach abgewiesen. Eine Verfassungsklage hat es bisher hierzu noch nicht gegeben.
Bisher ist die Grundlage deiner Frage eine Meinung. Das Verfassungsgericht hat noch nicht entschieden. Daher müssen wir gemeinsam abwarten, bis eine solche Entscheidung angestoßen wird.
Du kannst ja klagen, wenn du magst
Was wurde noch nicht entschieden, ob man das GG mit einer unterschrift umgehen kann?
Ist das nicht von entscheidener Bedeutung, soetwas sofort zu erledigen?
Das mit dem EVG.
Das andere ist ohnehin Quatsch, weil du dich nicht ein Leben lang einem Glauben verpflichtest. Zumindest definitiv nicht "vor dem Grundgesetz".
Wenn du es dennoch tust, dann ja wohl aus eigenem Willen. Und du selbst darfst dir deine eigenen Grundrechte selbstverständlich so stark einschränken, wie du willst. Oder verstehe ich dich da falsch?
GG sollten für mich immer halt haben, sodass niemand auch mit einer Unterschrift sich einschränken kann.
Die EgV ist zwar noch nicht außer Kraft aber ablehnen kann man sie ja, also kann jedem eigentlich egal sein was das Verfassungsgericht sagt, und mich kümmert das ehe nicht.
Wenn du die EGV unterschreibst,gibst du deine Rechte ab und mußt so laufen wie in der EGV vereinbahrt.Ansonsten gibts kein Geld.
Das ist Erpressung unter Androhung von Obdachlosigkeit und Hunger.
Das ist keine Erpressung, sondern ein Handel.
Die EGV ist ein Vertrag. Den mußt Du nicht unterschreiben.
Süß. Wenn mein Arbeitgeber mir sagt, dass ich arbeiten muss und eine gewisseLLeistung erbringen, damit ich bezahlt werde und die Stelle behalte -ist das dann auch ErprErpressung?
Inwiefern verletzt die Egv die Grundrechte?
Wenn man jemandem der schon vom minimum lebt, noch eine Sanktion aufdrücken kann ist das ein Menschen unwürdiges Leben.
Deshalb wird auch immer seltener die EGV unterschrieben.
Du meinst wenn der Staat einem Geld gibt darf das nicht an Gegenleistungen gebunden sein, sondern man sollte jedem die Freiheit geben auf Staatskosten ein Leben lang nichts zu tun?
Doch, aber keine die das GG verletzt, und in diesem Kontext kann er keine Gegenleistung verlangen
Ob das GG verletzt wird oder nicht, hat das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Solange aber niemand den Weg nach Karlsruhe geht, um dort eine Klage einzureichen, wird diese Sache auch nicht endgültig geklärt werden. Bis dahin wird man sich danach richten, was im Sozialgesetzbuch steht.