Grundgesetz geändert werden
oder können die grundrechte geändert werden?
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Kann das Grundgesetz geändert werden?
Artikel 1-20 dürfen nicht verändert werden
bis 19 - ob der Art 20 von der nicht existiertenden aber so genannten Ewigkeitsklausel erfasst wird, ist tatsächlich unter Verfassungsrechtlern extrem heftig diskutiert.
Nicht Art 1 bis 20, sondern Art 1 und Art 20 sind durch den Art 79 geschützt. Auch wenn es ausdrücklich nicht genannt ist, so ist Art 79 ebenfalls geschützt.
Art 1 und Art 20 GG dürfen nicht geändert werden, da diese durch Art79 Gg geschützt sich, aber Art, 2-19 und der Rest dürfen sehr wohl geändert werden und ist schon xmal passiert. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig, also gar nicht so einfach.
Den Rest kannst du auch in Art. 79 GG nachlesen.
Ich werde mal spitzfindig : Was ist mit Art. 79? Der wäre doch nicht ausgeschlossen von einer Änderung?
Richtig, darüber kann man streiten und genau deshalb habe ich ihn nicht genannt. Nirgends im GG ist geschrieben, dass er geschützt ist. Aber aus der Natur und durch Logik lässt erkennen, dass der Art 79 GG sich selber schützt, denn täte er es nicht, so wäre Art 1+20 auch nicht mehr geschützt.
Indirekt kann man aber auch Art 20 Absatz4 GG als ein Schutz für Art 79 und alle anderen Grundrechte ansehen.
Tu mir bitte einen Gefallen : Es ist besser für mich zu sehen , wenn Du Deine Kommi- Antworten bei mir Postest.
Artikel 1-20 nicht, alle anderen mit 2/3 Mehrheit
Das Grundgesetz aich kann per 2/3 Mehrheit im Bundestag geändert werden. Die ersten Artikel des Grundgesetzes sind aber gegen Änderungen geschützt.
Der Wortlaut
des Art. 79 Abs. 3 GG:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die
grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln l und 20
niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Grundsätzlich kann der Deutsche Bundestag Bestimmungen des Grundgesetzes mit einer Mehrheit
von 2/3 seiner Mitglieder ändern. Die Bestimmung des Art. 79 Abs. 3 GG, die ganz grundlegende
Prinzipien des GG für unantastbar erklärt, resultiert aus den Erfahrungen des nationalsozialistischen
Regimes, die den Verfassungsvätern und -müttern aus unmittelbarer Anschauung noch sehr präsent
waren. Durch Art. 79 Abs. 3 GG wollten sie sicher stellen, dass an ganz wesentlichen Grundprinzipien
nie wieder gerüttelt werden kann, so:
am Bundesstaatsprinzip
an der Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung,
am Schutz der Menschenwürde, der Anerkennung der Menschenrechte als Grundlage jeder
menschlichen Gemeinschaft und der Bindung der staatlichen Gewalt an die Grundrechte (Art. l Abs
http://www.vermessungkrause.de/uploads/media/Ewigkeitsgarantie_Art20_GG.pdf
Also 1 und 20 sind Tabu , eigentlich auch 79?.
2/3 des Bundestages und 2/3 des Bundesrates sind notwendig.
Nicht 1-20, sondern 1 und 20, die anderen können mit 2/3 Mehrheit geändert werden.