Grunderwerbsteuer
.die gilt doch in der Regel nur für das Grundstück, trotzdem muß man immer vom Gesamtpreis, also inkl Gebäude diese Steuer bezahlen. Kann man das ändern? Könnte man Grundstück und Gebäude getrennt verkaufen?
Wie sieht es bei Erbpacht aus? Da dürften doch gar keine Grunderwerbsteuern anfallen.
Kennt sich da eine raus?
2 Antworten zur Frage
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Grunderwerbsteuer?
Das Haus ist nach bürgerlichem Recht immer Bestandteil des Grundstückes. Keine Ahnung, wie du so darauf kommst, dass die Grunderwerbsteuer nur auf den Wert des Grundstückes erhoben wird. Das kann man also nicht ändern.
In der Erbpacht kann man zwar Grundstücke und Gebäude trennen. Erwirbt man das Gebäude und pachtet das Grundstück, bildet beides die Gegenleistung.
Der Erbbauzins ist bei der Erbpacht grunderwerbsteuerpflichtig.
http://www.steuer.bayern.de/faq/alle/10-grunderwerbsteuer.htm
wenn ich aber erst ein Grundstück kaufe muss ich von dem Preis die Grunderwerbsteuer bezahlen. Wenn ich anschließend drauf baue dann nicht mehr, also nichts mehr zusätzlich
Das war nicht deine Frage, aber ist im Prinzip doch richtig. Im Prinzip, da die Bauträger regelmäßig die Grundstücke verkaufen und natürlich auch später darauf bauen wollen.Da spricht man dann von verbundenen Verträgen und alles unterliegt wieder der GrErwSt
Grunderwerbsteuer
http://www.steuer.bayern.de/faq/Themen/grunderwerbsteuer/index.asp
Grunderwerbsteuer – Wikipedia
nein sie verkaufen es ja für ihren sohn also
glaub die links helfen dir am meisten wiki
Hallo Daniel, Du hast als einziger die richtige Antwort gehabt.
Bei Verkauf eines Hauses an gradlienige Verwandte ist keine Grunderwerbsteuer fällig.
Wer muss die Grunderwerbsteuer bezahlen?
Die Steuer hat der Käufer zu entrichten
Der im Grundbuch Abt. 1 eingetragen wird.
Grunderwerbsteuer: Wer warum wie viel zahlen muss
Die Grunderwerbsteuer wird beim Übertragen einer inländischen Immobilien erhoben, also wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder eine Wohnung in Deutschland schließen. Die Steuer bezieht sich auf den Kaufpreis und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent, je nach Bundesland. Die nächsten Erhöhungen stehen am 1. Januar 2015 in Nordrhein-Westfalen und im Saarland an. In NRW soll sie von 5 auf 6,5 Prozent steigen, im Saarland von 5,5 auf 6,5 Prozent. Lesen Sie hier 8 einfache und völlig legale Tricks, mit denen Sie mehrere 1.000 Euro Grunderwerbsteuer sparen.
Wann ist keine Grunderwerbsteuer fällig?
In diesen Fällen müssen Sie keine Grunderwerbsteuer zahlen:
Bei einer Erbschaft,
bei einer Schenkung,
bei einem Verkauf zwischen Personen, die in gerader Linie direkt verwandt sind, also zwischen Eltern und ihren Kindern oder zwischen Ehepartnern, nicht aber zwischen Geschwistern.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Seit 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Bayern und Sachsen haben ihn bei 3,5 Prozent belassen, dem Satz, der von 1998 bis 2006 bundesweit galt. Andere Länder haben die Grunderwerbsteuer auf bis zu 6,5 Prozent des Kaufpreises erhöht. Im Jahr 2010 nahmen die Bundesländer mit dieser Steuer auf den Grunderwerb rund 5,3 Milliarden Euro ein. Das war etwa ein Hundertstel des gesamten Steueraufkommens in Deutschland.
Grunderwerbsteuer: Wer warum wie viel zahlen muss
Das sagt doch der Name schon, der Erwerber, also der Käufer.
Gesetzlich trifft es eigentlich beide, meistens wird aber vertraglich festgelegt, dass der Käufer zahlen muss (Quelle:http://www.immocover.com/ratgeber/grunderwerbsteuer/). Scheint sich irgendwie so eingebürgert zu haben.
Der Käufer hat die kosten zu tragen.
Man kann locker beim Hauskauf 10000-15000 Euronen zu dem kauf dazurechnen, für makler und Grunderwerb.