Greift unfallversicherung fall

Also Meine Frage: Michael S. ist auf dem Weg zur Arbeit. In einer langgezogenen Kurve verliert er die Kontrolle über sein Motorrad und wird erheblich verletzt. Von welchem Versicherungsträger kann Michael S. Versicherungsleistung erwarten? Greift in diesem Fall die UV? Wäre wie geschildert ja kein von außen verursachter Unfall. Golestan

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Greift die Unfallversicherung in diesem Fall?

Die Berufsgenossenschaft greift in diesem Fall.
EIN Unfall wird generell als plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis bezeichnet
Der Arbeitnehmer bzw. die versicherte Person steht grundsätzlich auf dem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit unter Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt dabei mit dem Durchschreiten der Außentür des von der versicherten Person bewohnten Gebäudes und endet mit Betreten des Betriebsgeländes (anschließend ggfls. "normaler" Arbeitsunfallz. B. eine längere, aber verkehrsgünstigere Streckez. B. privater Einkauf, Essenseinnahme), besteht während der Unterbrechung regelmäßig kein Versicherungsschutz.
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