Grad behinderung

wo kann ich erfahren auf weche krankheit ich wieviel prozent in der behinderung bekomme?

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 1 von 10 mit 1748 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Grad der behinderung

Hallo sabinesteinhausen!
Der Grad der Behinderung wird nicht in Prozent gemessen, man sagt einfach Grad der Behinderung von 70 o. ä., es handelt sich hier um abstrakte Zahlenwerte.
Weiter ist noch wichtig, dass ein ärztlicher Gutachter entscheidet, jedoch verschiedene Einschränkungen nicht aufaddiert werden, sondern es auf die Gesamtschau ankommt. Von daher sind die Informationen zu den GdB, die du beispielsweise auch hier in dem pdf-Dokument mit dem Titel "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" etwa in der Mitte findest, nur Richtwerte.
http://www.bmas.de/coremedia/generator/2886/anhaltspunkte__fuer__aerztliche__gutachtertaetigkeit.html
Zuständig für die Feststellung einer Schwerbehinderung und damit auch den Grad der Behinderung ist das Versorgungsamt bzw. Landratsamt.
Labradorine
bei deinem arzt, oder bei der krankenkasse.
normaler Weise wird man vom Hausarzt zu einem Vertrauensarzt geschickt. Der entscheidet dann den Grad der Behinderung.

Grad der Behinderung.

Bis zur amtlichen Feststellung und ggfl. Änderung gilt der bisherige G.d.B. Die Feststellung ist auf das Antragsdatum rückwirkend.
Da wg. einer Vielzahl von Verfahren die Steuerbescheide "vorläufig" sind, ist es kein Problem, gegen den maßgeblichen Bescheid Widerspruch einzulegen und ggfls. die Pauschbeträge für den höheren G.d.B. geltend zu machen.
Bis der endgültige Bescheid rechtswirksam wird,bleibt der G.d.B. von 40% bestehen.Mit dem neuen Bescheid über 50% oder mehr,gilt dieser rückwirkend.Die Steuervorteile können dann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Finke
Hallo onkelmue,ich weiß zwar nicht,worauf der G.d.B beruht,geht mich auch nichts an,aber es gibt noch die Möglichkeit,das neben den Steuervorteilen noch,aufgrund dieser Behinderung,eine Rente zu erhalten.Den Weg weiß ich nicht aber es geht.Erkundige Dich mal bei der zuständigen Schwerbehindertenstelle Deiner Stadt oder Deines Kreises. Finke
43688
onkelmue
Zum Profil
Nachricht schreiben
onkelmue
Rang: Albert Schweitzer
onkelmue
dir. Ich habe 40% und bin insulinpflichtiger Diabetiker, bzw. leide an Bluthochdruck. Jetzt gibt es ein Urteil, daß Diabetiker, die mind. 3 Mal am Tage Insulin spritzen müssen, automatisch Schwerbehindert sind mind. 50%. Trifft für mich voll zu und dann eben noch Bluthochdruck. Nun kämpfe ich um die 50%, denn zumindest gibt es dann eine Behindertenpauschale bei der Steuererklärung und z.B. 5 Tage mehr Urlaub. Wir ich aber mitbekommen habe, wird das in den Ländern aber unterschiedlich gehandhabt.
Das stimmt leider,ich wohne in NRW und habe aufgrund verschiedener Krankheiten zur Zeit 60% G.d.B. Mein Quasischwager lebt in Rheinland Pfalz,hatte vier Herzinfarkte und noch was am Herz und kämpft darum höher als 30% zu kommen.Allerdings hast Du schon mit 30% schon Vorteile u. a. auch höheren Urlaubsanspruch.Es kommt wirklich auf das Bundesland an.Ich hatte seit 2006 bis April dieses Jahres insgesamt drei OP`s darunter zwei schwere,die wurden mir auch nicht anerkannt,habe dagegen Widerspruch eingelegt,bis ein Bescheid kam war schon ein halbes Jahr verstrichen und mein Widerspruch liegt jetzt,qweil hier im Rhein-Sieg-Kreis nicht entschieden werden kann,in Münster zur Weiterbearbeitung,mal sehen was dabei rauskommt;notfalls Sozialgericht,welches ich Dir auch raten darf. Leidensgenossen Wulf
Ich selbst habe das ganze Prozedere mit gemacht.Ich habe GdB.von jetzt 80%und stehe nicht mehr im Berufsleben.Der grad der Behinderung muß eingetragen sein.Bei 50% bekommst du fast gar keine Erleichterung.Vieleicht ermäßigte Eintritte für Museen oder ähnl.Bis zur Feststellung -grad der Behinderung-bleibt der alte Eitrag gültig.
dir. Ich habe 40% und bin insulinpflichtiger Diabetiker, bzw. leide an Bluthochdruck. Jetzt gibt es ein Urteil, daß Diabetiker, die mind. 3 Mal am Tage Insulin spritzen müssen, automatisch Schwerbehindert sind mind. 50%. Trifft für mich voll zu und dann eben noch Bluthochdruck. Nun kämpfe ich um die 50%, denn zumindest gibt es dann eine Behindertenpauschale bei der Steuererklärung und z.B. 5 Tage mehr Urlaub. Wir ich aber mitbekommen habe, wird das in den Ländern aber unterschiedlich gehandhabt.
Hallo Uwe!
Bevor ein Antrag nicht bewilligt ist, zählt der vorherige Status. Also z.B. auch bevor überhaupt ein Antrag auf Anerkennung der Behinderung gestellt wird, zählt der Mensch als "gesund", ganz gleich wie sich das tatsächlich darstellt. Dein Betroffener hat also offiziell einen GdB von 40.
Ich hatte für meine Tochter wegen ihrer ausgeprägten LRS einen Antrag gestellt und GdB 30 bekommen. Steuerlich war dann der Kinderfreibetrag höher und ich konnte Aufwendungen, die damit im Zusammenhang standen, steuerlich absetzen. Außerdem bekam sie Hilfen bei der Lehrstellensuche und Vermittlung.
Wie das bei Erwachsenen ist, weiß ich nicht genau. Dazu musst du dich am besten in der Krankenkasse erkundigen. Aber alles, was die Kasse nicht voll erstattet, kann man dann steurelich absetzen, wenn es im Zusammenhnag mit der Behinderung steht. Auch Fachzeitschriften, Mitgliedsbeiträge, Fahrkosten usw.
Ich wünsche dir noch ein schönes WE
liebes Krümelchen
Der betroffene bin ich. Habe Diabetes in Zusammenhang mit Bluthochdruck und G.d.B. 40%. Bin privatversichert.
Dazu gab es aber ein Urteil, daß Diabetiker, die mind. 3 Mal am Tage Insulin spritzen automatisch schwerbehindert sind. Darum kämpfe ich nun.
Stimmt, das mit deiner Diabetes wusste ich ja. Das wird hart, im Notfall solltest du dir eine Rechtsberatung suchen oder erstmal bei einem Steuerberater nachfragen, ob sich der Aufwand an Mühe und Kraft lohnt. Die Ämter kommen noch mit solchen Sprüchen: "Ich kenne etliche Btetroffene, denen es schlechter geht als Ihnen, die würden gerne mit Ihnen tauschen." Das baut auf.
Ich hab mal gesucht und folgendes gefunden: Vllt hilft dir das weiter:
http://www.schwbv.de/text/diabetiker_urteil.pdf
Aber dieses Urteil ist von 2003, da muss sich doch was geten haben. Leg Einspruch ein und verweise auf alle möglichen Urteile. Bis dahin alles Gute und
Oh da hast du ja was tolles für mich gefunden. Diese letzte Tabelle, ganz unten, die meinte ich. Ich werd mir das gleich mal ausdrucken.
Im Aprli diesen Jahres hat das Bundessozialgericht, diese Einteilung auch faktisch bestätigt, nur fehlt bisher die schriftliche Form, darauf hacken die Sozialämter noch rum. Ich habe schon Widerspruch eingelegt und warte nun ab. DIR VIELMALS
He, das freut mich! Ist doch übel, dass die mit kranken Leuten feilschen wie auf dem Polen- und Tschechenmarkt. Sorry.
Schwerbehinderung-Aktuell, Info für behinderte Menschen.
schau mal,vllt.hilft dir das weiter.
Zöliakie Treff - glutenfrei durch den Alltag • Thema anzeigen - Antrag auf Behinderung - Wie war es bei euch?
hier hab ich ein Forum finden können, wo sich Betroffene austauschen.Vllt. ist das ja auch was für dich
Guten Morgen liebe Anja.
Der Link ist gut.
dir
Ein schönes Wochenende wünsche ich dir.
VGGLG UWE

Rechtsvorschriften zum Grad der Behinderung

Hallo Bandido74!
Es gibt keine Grade, die einem "zustehen".
Es gibt lediglich Richtlinien, an denen sich die ärztlichen Gutachter orientieren sollen. Wichtig ist dabei, dass sie mehrere Beeinträchtigungen in der Gesamtschau bewerten sollen.
Diese Richtlinien heißen "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit" und du kannst sie hier als pdf-Dokument einsehen:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/2886/anhaltspunkte__fuer__aerztliche__gutachtertaetigkeit.html
Gib dort in die Suche mal "Hüftdysplasie" ein, dann kannst du dort angeratenen GdB auf Seite 125 nachlesen. Für eine Beinverkürzung von 6 cm wird ein GdB von wenigstens 30 empfohlen.
Zu beachten ist aber wie gesagt, dass da noch weitere Beeinträchtigungen berücksichtigt werden müssen - z. B. wenn du durch die Hüftdysplasie in deinen Bewegungen eingeschränkt bist oder ähnlich. Allerdings werden die GdB nicht aufaddiert, sondern es wird wie gesagt eine Festlegung in der Gesamtschau der Beeinträchtigungen getroffen.
Labradorine
du kannst dir die Gutachterliste mit den Anhaltspunkten zur Beurteilung hier runterladen:
Schwerbehinderung-Aktuell, Info für behinderte Menschen.
Die bereits veröffentlichten Antworten sind OK!
Gebe Dir aber den Rat, gehe mit deinem Besvcheid Voersorgungsamt zu einer Beratungsstelle und lass dich beraten.
Am besten Du schaust dir mal folgende Page an www.vdk.de/kv-kuenzelsau dort findest mehr Infos.