Gleitzonenvertrag
Die Lohnsteuer richtet sich auch in der Gleitzone nach deiner Steuerklasse. Daher gibt es beim Lohnsteuerabzug keine Vergünstigungen. Und es stimmt auch nicht, dass nur Krankenkassenbeiträge abgezogen werde und der Rest nicht.
Richtig ist, dass Arbeitnehmer innerhalb der Gleitzone einen verminderten Beitrag zur Sozialversicherung zahlen. Normalerweise teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Beiträge je zur Hälfte. Eingeführt wurde das ganze, um Arbeitnehmer beim Überschreiten der Minijob-Grenze nicht sofort mit dem vollen Sozialversicherungsbeiträgen zu belasten. Je näher dein Gehalt also an der 400,00 Euro-Grenze liegt, desto höher ist deine Ermäßigung. Mit steigendem Gehalt reduziert sich die Ermäßigung, ab 800,00 € werden dann wieder die vollen Sozialversicherungsbeiträge berechnet.
Du kannst dir dein Gehalt hier Gehaltsrechner und Brutto Netto Rechner Gehalt bei nettolohn.de! selbst ausrechnen. Du musst nur den Betragssatz deiner Krankenversicherung wissen und darfst in dem Kästen „Gleitzone berücksichtigen“ das Kreuz nicht vergessen.
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Das hat mit deiner Frage wahrscheinlich nichts zu tun.