Gleichzeitige lohn kontopfändung möglich
Mein Freund lebt und arbeitet in Österreich und sein Arbeitgeber hatte ihm eine Lohnpfändung abgezogen, so dass er ohnehin schon nur den unpfändbaren Betrag auf sein Konto überwiesen bekommen hat. Gleichzeitig hat die Bank einfach eine Kontopfändung zugelassen, obwohl das Konto dadurch ins Minus gerutscht ist, so dass der Lohn nicht nur durch die Lohnpfändung, sondern auch noch durch die Kontopfändung komplett weg war. Ist das überhaupt zulässig, dass man einem Menschen 2 Pfändungen in einem Monat abzieht? Gibt es denn in Österreich nicht so etwas wie einen unpfändbaren Betrag? Mein Freund konnte dadurch weder Miete noch sonst was bezahlen und zum Leben hatte er natürlich dann auch nichts.
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Gleichzeitige Lohn- und Kontopfändung möglich?
nicht zulässig der unpfändbare Betrag muss auf dem Konto verbleiben
Bei uns ist das nicht zulässig und ich glaube auch nicht dass es in A zulässig ist, er soll zu seinem Anwalt gehen, den er übrigens auch über die Prozesskostenhilfe gestellt bekommen kann.
Bei meinem Arbeitgeber wird bereits mein Lohn gepfändet. Jetzt habe ich eine Kontopfändung erhalten. Muß ich trotzdem eine Kontofreigabe beantragen?
Ja, die Bank wird auch jetzt ihr Konto sperren. Am besten gehen Sie sofort zur zuständigen Vollstreckungsstelle und beantragen einen Freigabebeschluß aufgrund des bereits beim Arbeitgeber gepfändeten Restlohnes.
Anschließend legen Sie diesen Beschluß der Bank vor und Sie erhalten den vom Arbeitgeber gezahlten Restlohn ausgezahlt.
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Lohnpfändung und Kontopfändung
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Forum Schulderberatung: Forum Schuldnerberatung
ein gläubiger kann sehr wohl pfändungs-und überwesiungsbeschlüsse, für arbeitgeber, bank, verischerungen, finanzamt etc. gelichzeitig holen und vom gv zustellen lassen
dann ist erst einmal das konto lahmgelegt und der arbeitgeber überweist den pfändbaren teil des lohns
es ist sehr wohl zulässig, denn die vollstreckungsgerichte stellen die beschlüsse aus!
der schuldner muß dann ins laufen kommen und einen beschluß zur kontenfreigabe erwirken, so0 daß sein restlohn für ihn verfügbar ist.
alle anderen nicht durch beschluß geschützten geldeingänge auf dem konto fallen unter die pfändung.
ich würde zu einer trennung der konten raten - und zu einem neuen konto für den freund
das neue konto ist erst mal unbelastet-und bis zur abgabe einer ev, muß er es auch keinem gv oder gläubiger bekannt geben