Gleichberechtigung urlaubsanspruch

Wir sind 6 'EX-Azubis'. Drei davon sind Männer, drei davon Frauen. Die Männer haben alle 28 Urlaubstage bekommen, wir Frauen allerdings nur 26. Es war auch keine Verhandlungssache, es war eigentlich nur ein versehen. Können wir Frauen hier mehr Urlaub verlangen, da es ja keine Gleichberechtigung ist? Eher schon Diskriminierung, oder?

13 Antworten zur Frage

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Gleichberechtigung Urlaubsanspruch

Urlaub gilt für die ARbeitnehmer, egal ob weiblich oder männlich, gleich, gleiche Anzahl Urlaubstage.
Es sei denn, der Betrieb hat eine Sonder-Vereinbarung, bei der sich rausstellte, dass Männer evtl. mehr arbeiten, mehr Überstunden arbeiten usw. Aber auch in dem Falle wäre sowas unüblich.
Ist so ein Betrieb noch tariflich gebunden, kann er das schon mal gar nicht tun.
Ist es denn auch tatsächlich so, dass ihr alle zur gleichen Zeit die Arbeit augenommen habt?
Du schreibst: es war ein "Versehen", dann nix wie hin, schriftlich die restlichen 2 Urlaubstage einfordern, beim Arbeitgeber - Ausbildungsbetrieb.
Ihr könnt mal bei eurem Arbeitsgericht nachfragen, nach kostenloser Rechtsberatung.
HENSCHE Arbeitsrecht: Gebühren und Kosten im Arbeitsrecht und beim Arbeitsgericht
Und hier - hier dann mal einfach ne Mail hin oder anrufen, nachfragen nach einer Adresse in eurer Stadt:
Erweiterte Suche
Oder such mal in Google: Gleichstellungsstelle in XXXXY
Und hier:
In welcher Hinsicht ergänzt das AGG den Gleichbehandlungsgrundsatz?
Das AGG enthält ausführliche Regelungen über verbotene Gründe für Schlechterstellungen. Es verbietet allgemein Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, wegen der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, wegen des Alters oder wegen der sexuellen Identität.
Außerdem verbietet das AGG nicht nur offensichtliche, sondern auch mittelbare Benachteiligungen und sogar „Belästigungen“. Belästigungen sind eine besondere Form der unzulässigen Benachteiligung. Hierbei geht es grob gesagt um Mobbing.
Weiterhin gilt das AGG gemäß § 6 Abs. AGG auch zugunsten des Bewerbers, der ja noch gar kein „Arbeitnehmer“ im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist.
Schließlich enthält das AGG Ansprüche auf Schadensersatz und auf Geldentschädigung zugunsten der Betroffenen verbotener Diskriminierungen. Diese Ansprüche können dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht ohne weiteres entnommen werden.
Über das AGG können Sie sich auf dieser Webseite hier genauer informieren.
HENSCHE Arbeitsrecht: Gleichbehandlungsgrundsatz
Also wir sind nicht tarifgebunden.
Eigentlich ist bei uns der Urlaubs Verhandlungssache.
Nach der Ausbildung allerdings bekommen alle erst einmal den gleichen Urlaubsanspruch. Da hat der Personalleiter sind bei den Männern vertippt.
Und anstatt, dass er dazu steht sagt er: Ja, doof gelaufen, ich passe in Zukunft auf.
Jetzt ist die Frage halt nur, ob wir ads wirklich 'einfordern' können? Ist das irgendwie rechtlich geregelt?
Seid ihr in der Gewerkschaft, also ihr Einzelpersonen? Kann man steuerlich übrigens mit der Steuererklärung wieder absetzen, die Beiträge kriegt man zurück.
Das wäre gut, dann hättet ihr kostenlose Rechtsberatung im Arbeitsrecht.
Aber: das geht so nicht: vertan - denn, das sieht aus, wie Übervorteilung der Männerseite.
Ihr könnt mal bei eurem Arbeitsgericht nachfragen, nach kostenloser Rechtsberatung.
HENSCHE Arbeitsrecht: Gebühren und Kosten im Arbeitsrecht und beim Arbeitsgericht
Nein, leider nicht.
Sollen wir nicht erstmal den Schritt machen und auf unseren Gleichstellungsbeauftragten zugehen?
Vielleicht kann der was machen?
So etwas kann man über einen Betriebsrat regeln, Frauen haben den gleichen Anspruch wie Männer an Urlaubstagen, schon seit langer Zeit.
Moin Frau Leopardin,
ham se nich, ds ist ja das Problem.
dich.
okay, ich lese mal bei Dir.
Unerhört.
Ich empfehle mich.
Die Frage ist wie wir jetzt argumentieren sollen?
Ja, die Argumentation. Ich würd also erst mal bei einer Gleichstellungsstelle anrufen, das schildern.
Denn, wenn sich die Firma da auf einen "Fehler" beruft, kann man eigentlich nichts tun.
Es kann durchaus auch sein, dem Mitarbeiter - oder den Mitarbeitern, werden die zuviel gewährten Urlaubstage wieder abgezogen, irgendwie verrechnet. Das kann nämlich auch passieren, wenn den Arbeitnehmer auf den Fehler verweist.
Andererseits könnte man natürlich auch annehmen, das sei eine Lüge ("vertan" - Fehler unsererseits).
ansonsten: hier was draus nehmen:
HENSCHE Arbeitsrecht: Gleichbehandlungsgrundsatz
Urlaub , hier steht so Einiges.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch | Arbeitsrecht.org
Es geht ja nicht um den gesetzlichen Urlaubsanspruch.
das ist doch im allgemeinen Arbeitsrecht verankert und gilt für beide Geschlechter gleich