Gilt widerrufsrecht lebensmitteln
Ich habe gerade in den AGBs eines Onlinehandels folgenden Passus gefunden:
Lebensmittel sind gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 5 BGB vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Ein erneutes in Verkehrbringen von Lebensmitteln ist laut der Hygieneverordnung verboten. Somit ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Was ist davon zu halten? Imho. ist es mir als Verbraucher egal, ob der Verkäufer das nochmal verkaufen darf, oder nicht. Solange ich die Verpackung nicht öffne, dürfte ich nicht einmal für eine Wertminderung belangt werden?
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Gilt ein Widerrufsrecht bei Lebensmitteln?
Mir ist es schon ein paarmal passiert, dass ich die Verpackung eines gerade gekauften Lebensmittels geöffnet und festgestellt habe, dass die Ware verdorben ist. Mit dem dazugehörigen Bon hat man mir im Laden immer anstandslos die Ware umgetauscht.
Natürlich kann man nur verdorbene Lebensmittel umtauschen.
Das ist eine Reklamation. Hat nix mit Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu tun
Stimmt ja; sollte auch nur ein Beispiel gewesen sein, dass man im Falle, dass die Ware verdorben ist, umtauschen kann - ob nun im Laden oder bei der Firma direkt. Ansonsten werden Lebensmittel nicht zurückgenommen
§ 312d BGB Informationspflichten - dejure.org
Danach besteht imho. keine Möglichkeit für den Verkäufer, das Widerrufsrecht auszuschließen. Die Lebensmittel sind nicht leicht verderblich.
BGB - Einzelnorm
Lebensmittel sind ja nichtnur das Päckchen Spaghetti, das den Wert nicht verliert, aber es könnte auch Obst Gemüse oder Fleisch sein. Das würde durch den Rücktransport usw. an Wert verlieren, weil ja unter Umständen die Kühlkette unterbrochen wird usw. Das dürfte dann niht weiterverkauft werden. Auch die berühmten Spaghetti wenn die hin und her geschickt werden, könnenan Wert verlieren, Nudeln können zerbrechenusw. Wenn es auch zu allgemein gefasst ist, so hat dieses Gesetz trotzdem seine Berechtigung.
Obst, Gemüse und Fleisch sind nach $312b ausgeschlossen, da sie schnell verderblich sind.
Es geht um den Rest.
Auchda gibt es MHDs kühlketten usw. Auch die Wurstdose kann verderben. Auch dieses Dinge sind Lebensmittel. Sie fallen ganz einfach unter dies Gesetz, das zeigt auch ihre Besteuerung. Hier wird ja nur gesagt Lebensmittel. nicht nur Obt und Gemüse.
her der Absatz.
über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
Das macht der Onlineshop aber nicht. Der liefert die Dinge per Post - und fährt nicht ständig selbst als Lieferant zu dir.
Was da ausgeschlossen wird, sind Pizzadienste & Co.
sehe ich auch so, aber der Onlineshop kann das in diesem Rahmen so bestimmen. Dann kommt ja auch noch das WiedereinbringenvonLebensmitteln in denHandel laut Hygienegesetz. Deshalb geht dasnicht.
Dieses Gesetz ist mir als Verbraucher doch aber sch*egal
Es gibt gesetzliche Mindestbestimmungen, an die sich jeder Händler halten muss. Und auf Lebensmittel im allgemeinen sind besteht ein imho. Widerrufsrecht.
§ 312d BGB Informationspflichten - dejure.org
4.1:
oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde
trifft imho. nicht zu.
Schreib das an die Firma, es ist deren Entscheidung aufgrund der Hygienebestimmungen, die dir zwar egal sind, aber das ist denen auch egal, ob es dir egal ist.
Klar kann man länger haltbare Lebensmittel die auch keiner Kühlung bedürfen zurücknehmen, es spricht nichts dagegen. Aber wie willst du das umsetzen, dass es rechtlich einwandfrei ist, wann sind Lebensmittel länger haftbar, was genau ist keine Kühlung. Das sind alles Gummi-§ die durch die Rechtsprechung erst gefüllt werden muss. Eine Prozesslawine ohne Gleichen wäre losgetreten.
Daher ist diese Lösung besser: Lebensmittel einschl. Getränke sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen und ich weiß nicht, ob ich es so lustig finden, wenn jemand anderes seine ungewaschenen Finger an meine Lebensmittel hatte und diese dann zurück am Händler und der dann an mir sendet.
Um dieses recht auszuschließen fehlt dem Händler aber imho. jegliche rechtliche Grundlage.
Wieso denn das? Du hast doch selber den §312b BGB genannt, da steht es doch drin.
Was steht denn da drin, was das negieren soll?
§ 312b BGB Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge - dejure.org
Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs.
Da steht:
über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden
Das trifft aber auf den Lieferanten nicht zu. Er verschickt das Zeug verpackt mit der Post und liefert es NICHT mit häufigen und regelmäßigen Fahrten.
Auf diesen Absatz können sich z.B. Pizzalieferanten berufen.
Sagen wir mal so: Rückgabe ist auch nicht gesetzlich gegeben dass man es zurückgeben darf, sondern ist halt alles Kulanzsachen der Firmen an die Kunden. Bei Lebensmittelordnung ist es strikt zu entscheiden wie der Lebensmittel so ist, also wenn es verdorben ist und du hast ne Beleg über den Einkaufsdatum dann müssen die natürlich zurücknehmen und das Geld erstatten. Wenn nicht der Fall, Verbraucherzentrale einschalten oder einfach mal den Namen erwähnen Danach sollte es klappen. Wenn eine Ware Falscg gekauft ist und sonst nichts, dann kann man dies nicht zurückgeben, genauso gilt es auch bei elektronikartikel, Textilien etc. Also alles Kulanzsachen.
Bei Fernabsatzverträgen ist ein Rückgaberecht im BGB klar geregelt. Dieses besteht mit wenigen Ausnahmen bei allen Online-Käufen.
Wiederrufsrecht b. F.s.V ist unter § 312d BGB geregelt nicht b.
Hast Recht. b regelt, was ein Fernabsatzvertrag ist.
Die berufen sich aber auf §312b, und das ist imho. absoluter Unsinn.
Auch auf §312d Abs 4.1 ist imho. nicht zutreffend bei Spagetti & Co.
Sie können sich nicht aus b berufen weil b nicht die Widerruf gregeln tut wie du sagtest. Aber meist gehen solche Sachen durch, weil umso mehr §§ die Firmen in das AGB reinhauen auch wenn falschangaben umso mehr hat der "Otto Normalverbraucher von Nichtauskennhausen" :)angst etwas zu sagen
Was damit gemeint ist, ist der Umtausch von Lebensmitteln.
Denn bei einem solchen Vorgang müsste alles erneut labortechnisch geprüft werden, was schlichtweg nicht machbar ist.
Das allein negiert aber imho. nicht mein gesetzliches Widerrufsrecht.