Gilt kleidungsmängeln 2 rückgaberecht
Wenn ein Kunde eine Hose im September 2005 gekauft hat, im fogenden Jahr durch benutzen der Hose der Reißverschluss kaputt ging. Kann der Kunde dann das 2 jährige Rückgaberecht bei Mängeln auch geltend machen?
Unser Kunde in diesem Falle, möchte das der Verkäufer ihm genau die gleiche Hose erstattet, oder die Kosten zur Reparatur des Reißverschlusses erstattet.
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Gilt bei Kleidungsmängeln auch das 2 Jährige Rückgaberecht
Kommt drauf an, ob der Reißverschluss schon vorher hin war, oder ob der kunde ihn durch das Tragen kaputt gemacht hat.
Wenn der Reißverschluss schon vorher hin war, kann es sein, dass der Kunde das beweisen muss.
Es gibt bei Verbrauchsgütern eine 6-Monatsfrist, innerhalb derer das Vorhandensein des Mangels bei Übergabe der Kaufsache vermutet wird, wenn sich der Mangel innerhalb dieser Frist zeigt. Dann Gewährleistungsansprüche nach BGB. Ansonsten Beweisfrage.