Gilt gütertrennung genauso wie eheschließung rückwirkend

Ich habe ein großes Problem, ich hatte fast 3 1/2 Jahre ein Geschäft, dieses wurde heuer verkauft. Jetzt nach einem halben Jahr will die neue Käuferin eine Rückführung da sie sagt ihr wurde das geschäft zu teuer verkauft.Falls es vor Gericht auf einen Vergleich ausgeht könnte ich den Betrag nicht zurück bezahlen, da ich mit dem Verkauf meine Schulden getilgt habe. Ich habe den Kaufvertrag alleine unterschrieben. Muss mein Mann dann die Schulden zurückbezahlen? Wir haben Gütertrennung gemacht gilt dies auch rückwirkend für das ganze Jahr 2006, genauso wie bei der Eheschließung?

3 Antworten zur Frage

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Gilt die gütertrennung genauso wie bei der Eheschließung rückwirkend?

Kann mir jemand helfen ich hätte noch eine ganz dringende Frage;
Wir hatten bis 2o.Juli Gütergemeinschaft. Ab 21. Juli haben wir Gütertrennung vom Notar beurkundet. Gilt die Gütertrennung dann noch rückwirkdend für das ganze Jahr 2006 oder erst ab dem 21.Juli.
Bei einer Eheschließung kann man noch rückwirkend für das ganze Jahr beantragen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass es besser wäre Gütertrennung zu machen, um die Haftung bei Schulden des Partners auszugleichen.
Für die Schulden des anderen haftet man/frau auch in der Zugewinngemeinschaft "sowieso" nicht. Durch die Gütertrennung wird nur der Zugewinn ausgeschlossen.
Also du bist so oder so allein für deine Schulden verantwortlich.
Grundsätzlich sind Schulden nur dann gemeinsame Schulden, wenn sich beide Ehegatten gegenüber dem Gläubiger verpflichtet haben, also z.B. wenn beide Ehegatten einen Kreditvertrag, einen Kaufvertrag oder einen Mietvertrag unterschrieben haben. Auch Schulden auf einem gemeinsamen Konto sind gemeinsame Schulden. Für gemeinsame Schulden haften beide Ehegatten gemeinsam.
Links dazu:
Scheidung-Online.de - Ihre Scheidung einfach günstig
Der Ehevertrag - Was kann man regeln? Wie weit kann man gehen?
ich Ihnen für die Hilfe, dies war sehr hilfreich, aber vielleicht können Sie mir nochmal kurz helfen.
Wissen Sie ob die Gütertrennung rückwirkend für das Jahr 2006 gilt.
Also da konnte ich jetzt nichts zu finden.
Ich suche noch ein wenig weiter. Ansonsten einfach mal beim Finanzamt anrufen.