Gilt genfer flüchtlingskonvention ausnahmen regelung
Die Konvention legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, und welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte.
Sie gilt also nur in den Staaten, die diesem Vertrag beigetreten sind.
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Für wen gilt die Genfer Flüchtlingskonvention? Gibt es Ausnahmen in der Regelung?
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Wortlaut der Konvention und Lste der beigetretenen Staaten:
http://www.aufenthaltstitel.de/genferkonvention.html#protokoll
Hieraus besonders zu beachten:
"Wirtschaftsflüchtlinge" werden nicht erfasst.
Bei Fehlverhalten ist Ausweisung möglich.
Zwar steht den Flüchtlingen grundsätzlich Arbeitsaufnahme im Gastland zu, das ist aber nicht in vollem Umfange von Anfang an gewährleistet.
Die anerkennenswerten Fluchtgründe sind ziemlich allgemein gefasst, sodass jedem Aufnahmestaat ein Ermessensspielraum der Interpretation möglich ist.
Die Konvention regelt, wer als Flüchtling anerkannt werden muss und wer nicht.