Gilt bezahlte rechnung verjährt nachträglich nach 4 jahren rechtmäßige höhe hoch angefochten wird

am 15.05.2002 wurde für eine privatärztliche Leistung eine Rechnung erstellt und bezahlt.Nach Presseveröffentlichung wird die Rechnung bei der Ärztekammer reklamiert, weil juristische Unstimmigkeiten heute aktuell anders ausgelegt werden als zur Zeit der Rechnungsstellung.Kann die Rechnung als verjährt angesehen werden?

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Wann gilt eine bezahlte Rechnung als verjährt, wenn nachträglich nach 4 Jahren die rechtmäßige Höhe einer Rechnung als zu hoch angefochten wird?

Ja. Du willst Ansprüche aus "ungerechtfertigter Bereicherung" geltendmachen. Die Verjährung beträgt hier in diesem Falle ebenfalls 3 Jahre, beginnend mit dem 31.12.2002. Das sich später die Rechtsprechung ändert, spielt da keine Rolle. Sonst würde ja nie Rechtssicherheit eintreten.