Gilt ausschlußfrist bundesbeamte
Ich habe angeblich eine Lohnüberzahlung erhalten, jedoch schon im Januar 2010.
Jetzt bekam ich eine Aufforderung zur Rückzahlung.
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Gilt die Ausschlußfrist auch für Bundesbeamte?
die Ausschlussfrist gilt nicht, sie ist beim Bund für die Beschäftigten im TVöD geregelt.
Für Beamte gelten Verjährungsvorschriften; leider kenne ich das Bundesbeamtenrecht aktuell nicht mehr genau , früher waren es i.d.R. drei Jahre zum Ende eines Kalenderjahres.
Falls der Betrag nicht zu hoch ist, muss geprüft werden, ob Du Entreicherung gelten machen kannst, d.h. eine sogenannte "Einrede der Entreicherung" analog § 818 Abs. 3 BGB. Voraussetzung ist aber, dass Du die Überzahlung nicht erkennen konntest.
Details wie gesagt schwierig, da Bundesrecht.
sie haben 30 Jahre Zeit es zurückzufordern