Gez nicht zahlen wie weit führt
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GEZ nicht zahlen - Wie weit führt es?
soviel ich weiß geht bis zur Beugungshaft.
Und vor Allem -- das habe ich auch schon gehört --- pfänden die trotz Unpfändbarkeit Grundsicherungsentgelte -- also Hartz IV oder Ähnliches.
Normal geht das nicht -- ist aber hier passiert.
da kann er besser zahlen -- 17 Euro peng alle drei Monate ist besser "als wie" die ewig am Hals.
Kann bis zur Kontosperrung und Pfändung gehen.
Wenn die GEZ weiß das er ein Smartphone besitzt dann werden sich die Kosten nach und nach erhöhen und irgendwann wird sich die GEZ das ganze schon holen, sollte er es der GEZ nicht mitgeteilt haben das er ein Smartphone besitzt, dann sollte er erstmal nachfragen warum sie davon ausgehen das er eines hätte. Wenn die GEZ gar nicht weiß das er ein Smartphone besitzt dann braucht er auch nicht zu zahlen, da sie ihm nicht nachweisen können das er damit die besagten Medien nutzt.
Wenn er außerdem eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitet muss er wenn er noch bei seinen Eltern wohnt sowieso nichts zahlen.
Er nicht aber seine liebe Telekom. Als es klingelte wedelte ein GEZ BEamter mit dem "Beweis" vor seiner Nase rum
Dann sollte er mal bei der Telekom nachhaken warum sie denn der GEZ sein Kaufverhalten mitteilen.
Außerdem:
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige , sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Quelle:Information
Die Gebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte ist die Ausnahme und nicht die Regel. Betroffen sind nur Privathaushalte, die weder ein Radio noch einen Fernseher angemeldet haben und auch mit keinem Autoradio angemeldet sind, sondern beispielsweise nur einen internetfähigen PC oder ein UMTS-Handy zum Empfang bereithalten.Information
Sicher das er GEZ zahlen muss?
Denn wenn er noch Zuhause wohnt und seine Eltern min. ein Rundfunkgerät angemeldet haben, entfällt doch die Gebühr für das Handy.
ich würd da erstmal mit der GEZ sprechen bevor ich weiterzahle.
er soll sich mal bei der GEZ melden, denn ein Schüler/Student der noch bei seinen Eltern wohnt ist befreit,sofern diese ein Rundfunkgerät gemeldet haben.
Sollte er Bafög Empfänger sein kann er sich auch, unabhängig vom Wohnort, befreien lassen.
Außerdem sollte er mal seinem Mobilfunkanbieter fragen, warum er Kundendaten an die GEZ weiter meldet.
Wenn er zahlungspflichtig ist und nicht zahlt wird er Mahnungen erhalten die ihm zusätzliche Kosten bescheren.
Wenn er sich stur stellt und keinerlei Kooperation zeigt wird er irgendwann Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen, was im Extremfall in einer Pfändung enden kann.
die sind penetranter wie das finanzammt,keine chance
Ja, da man damit Radio hören kann und theoretisch ARD sehen.
Aber, soviel ich weiß, fällt für den normalen Internetanschluss keine GEZ an, da nicht bewiesen werden kann, ob man damit wirklich Radio hört und ARD schaut.
Oder?
Warum dann für´s Smartphone?
Ah, ich hab´s gefunden. Wenn schon für den Haushalt ein Rundfunkgerät angemeldet ist, muss für zusätzliche neuartige Rundfunkgeräte keine Gebühr gezahlt werden.