Gez gerichtsvollzieher

Ich hätte mal folgende Frage.Ich habe mich immer geweigert die GEZ zu bezahlen. Wie mittlerweiler jeder weis hat der Bundesgerichtshof am 11. 6. 2015 das Tübinger Urteil gekippt auf das man sich berufen konnte das der GV eine Zwangsvollstreckung der GEZ Gebühren durchführen konnte. Ich habe nun von der GEZ letzte Woche einen Festsetzungsbescheid bekommen woraus hervorgeht wieviel Gebühren sich angesammelt hatten. Ich hatte darauf reagiert und gleich einen Ratenvereinbarung getroffen. Drei Tage später erhielt ich vom GV eine Auffforderung binnen 2 Wochen den Gesamtbetrag zu bezahlen oder die EV abzugeben.Die EV muss auch gemacht werden wenn der Betrag nicht ganz entrichtet wird. Jetzt ist die Ratenvereinbarung noch bei der Bearbeitung da ich da schon nachhakte und das ungefähr vier wochen in Anspruch nimmt. Die Ratenvereinbarung geht mit sicherheit beim Rundfunk durch aber ich habe Bedenken das der GV probleme macht. Was habe ich für Möglichkeiten. Vielleicht hatte ja schon jemand das selbe problem.

5 Antworten zur Frage

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GEZ/Gerichtsvollzieher

1. Zeige dem Gerichtsvollzieher die angebotene Ratenzahlungsvereinbarung.
Und zwar in seinem Büro, NICHT bei dir in der Wohnung. Wenn er erst dort ist, kann es zu spät sein.
2. Wenn Du eine solche Ratenzahlungsvereinbarung beantragst, dann merke dir für die Zukunft, daß Du mit gleichem Schreiben bereits die erste Rate anweist und das auch auf dem Schreiben vermerkst.
Vereinnahmt der Gläubiger die Rate, ist er automatisch mit der Ratenzahlung einverstanden.
Noch ein Trick von einer befreundeten Gerichtsvollzieherin:
Überweise an den GV einfach einen kleinen Teilbetrag,
und wenn's nur 1,- € ist.
Dann kann der GV ob der geänderten Summe erst mal nicht mehr vollstrecken,
da eine neue vollstreckbare Schuld festgestellt werden muss.
Guter Trick". sagt der mit dem Heiligenschein überm Haupte
Äuglein: Stimmt, das ist ebenfalls ein guter Trick.
wenn die Ratenzahlungsvereinbarung noch in Bearbeitung ist dann gibt es
noch keine Ratenzahlungsvereinbarung - Der Gläubiger muß ausdrücklich
zustimmen.
Wird die Zustimmung verweigert, bleiben bereits gewährte Teilleistungen wirksam, d.h. sie geltend als Schuldanerkenntnis -
- die EV kann deshalb durchaus sinnvoll sein, weil
Gläubiger aus Deinen anzugebenden Einkommensverhältnissen ersehen kann,
ob Du die monatlichen Raten auch aufbringen kannst -
in jedem Fall den Vollstreckungsbeamten auf die laufenden Ratenzahlungs-
verhandlungen hinweisen - oder wegschicken auf die Gefahr hin, daß er
einen Durchsuchungsbeschluß beantragt
Ich hoffe, dass die hier öfter vertretenen Schlauberger, die meinen man müsse keine Rundfunkgebühren zahlen, an deinem Beispiel sehen, wohin das letztlich führt.