Gez gebührenbefreiung wie abschicken

Hallo! Ich vor kurzen erneut eine Rechnung von der GEZtapo erhalten! Obwohl ich vor einem Monat den Gebührenbefreiungsantrag hingeschickt hatte. Was mach ich falsch? Recht ein begläubigungs Stempel auf dem eigentlichne Antrag oder müssen auf jedem Blatt vom meine ALG2 nachweiß auch ein Stempel? Habe gehört die brauchen ein monat zur bearbeitung, stimmt das? Und die aller wichtigste frage, wann muss ich immer diesen Gebührenbefreiungs-Brief den Schicken? Alle 3 Monate? Und wenn, dann ein Monat früher? Wegen der bearbeitungszeit? Grezzel Klopskindel

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GEZ Gebührenbefreiung wie oft abschicken?

nur einmal im jahr.du mußt einen antrag auf befreiung bei der gez stellen.
ruf da an und sage ihnen das du den antrag schon zu ihnen geschickt hast.
Der Bescheid der "GEZ" behält bis unbestimmte Zeit seine Gültigkeit.
Erst wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern muß ein neuer Antrag gestellt werden.
also ich muß järlich einen neuen antrag stellen.
Habe mir mal den Bescheid meiner Bekannten angesehen.
Dort steht wie folgt:
Sie werden hiermit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag für die Zeit vom
01.11.2006 bis 31.10.2009
von der Rundfunkgebührenplicht befreit.
Auf jeden Fall länger als ein Jahr hat dieser Bescheid seine Gültigkeit.
Man schickt den Antrag nur einmal zur GEZ.
Eine Bekannte von mir hat beim Bürgerservice ihrer Stadt den Antrag gestellt. Dort wurde dieser mit Amtstempel beglaubigt und von dort auch direkt an die GEZ versandt.
Einen Bürgerservice gibt es in jeder Stadt auch da wo du wohnst, wende dich dort hin.
Nach drei Wochen hat sie dahin einen Bescheid von der GEZ erhalten.
Hiermit konnte sie dann zusätzlich auch den Sozialtarif bei der Telekom beantragen.
Also ich habe nochmal bei der GEZ angerufen und die meinten man müsse immer einen Antrag abschicken, wenn man neue Unterlagen für die Zukünftigen auszahlungen vom Amt bekommt.
Glaube die kommen alle 3 monate mal.
Also=Alle 3 Monate mal einen Antrag zur GEZ, rechtzeitig!, schicken und man ist erlöst von Zahlungen


alg
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- Tagestätte zu bringen?Habe ich vielleicht doch Anspruch auf ALG oder ähnliche Hilfen.--- Leider Gottes habe ich niemanden, -- somit kann ich die Betreuung,meines kindes, wenn ich jetzt wieder arbeiten würde, nicht gewährleisten. Am Arbeitsamt -- du aus meinen Beispiel unten errechnen! Du kannst nicht gezwungen werden, Arbeiten zu gehen , wenn du keine Betreuungsmöglichkeiten -


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