Gewährleistung unter kaufleuten
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Gewährleistung unter Kaufleuten
Im Falle zweier Unternehmen greift der § 475 BGB demnach gar nicht. Dies führt dazu, dass nur der § 437 BGB anwendbar wäre. Einzelvertragliche Regelungen haben jedoch Vorrang vor gesetzlichen, wenn sie nicht gegen diese Verstoßen. Soll heißen: In Ermangelung eines ausdrücklichen Verbotes des Abweichens von der Gewährleistungspflicht zwischen Kaufleuten, ist dieses Abweichen durchaus zulässig. Unbestritten zulässig bei individualvertraglicher Vereinbarung. Hinsichtlich der AGB-Vereinbarung habe ich einen Verweis auf § 309 Nr. 7 und 8 gefunden - das geht dann in Richtung Haftungsausschluss.
http://www.studienservice.de/13889-gew%E4hrleistung-einschr%E4nken-zwischen-unternehmern.html
4. Frage in >>>>
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/schuldrechtsreform2/
Gewährleistung unter kaufleuten bei weiterverkauf?
Aber natürlich - denn der Kunde hat einen gesetzlichen Anspruch an Dich. Voraussetzun gist natürlich, dass es sich tatsächlich um einen Defekt handelt, der auf mangelnde Qualität beim Kauf zurückzuführen ist.