Gewerbesteuer zwei erklärungen

ein einzelunternehmer hat zwei gewerbebetriebe. muss für jeden gewerbebetrieb eine extra gewerbesteuererklärung abgegeben werden? und wenn ja, steht ihm in beiden fällen der freibetrag zu? wenn möglich mit einer gesetzesgrundlage oder quelle.

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Gewerbesteuer, zwei erklärungen?

Die Erklärung ist je steurpflichtigem Gewerbebetrieb abzugeben, d.h. zwei Gewerbebetriebe - zwei Steuererklärungen (§ 2 Abs. 1 GewStG - "Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb,.")
Der Freibetrag i.H.v. 24.500 EUR ist nach meiner Meinung auf die Person bezogen, nicht auf den Gewerbebetrieb, kann also nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Staffelung bei der Steuermesszahl ist wiederum auf den Gewerbebetrieb bezogen.
Bitte zur Sicherheit beim Gewerbesteueramt der Stadt/Gemeinde bzw. beim Fianzamt nachfragen.
genauso hatte ich mir das auch gedacht, bin mir eben nicht sicher bezüglich des freibetrags und habe gehofft, es gäbe eine gesetzesgrundlage.
aber das hat mir schon sehr geholfen. super.