Gewerbeanmeldung rumänische bürger deutschand

Ist eine Gewerbeanmeldung für rumänische Bürger in Deutschand möglich?

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Gewerbeanmeldung für rumänische bürger in deutschand

Es gilt folgendes:
Staatsangehörige der EU-Staaten, die beschränkte Freizügigkeit genießen
Staatsangehörige der Länder Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn genießen vorübergehend noch beschränkte Freizügigkeit.
Bitte beachten:
Wer zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommt, muss zunächst bei der Agentur für Arbeit die Arbeitserlaubnis- oder Arbeitsberechtigung-EU beantragen.
Benötigte Unterlagen:
Ausweis oder Reisepass
Nachweis über den Aufenthaltsgrund
aktuelles Passfoto
Arbeitserlaubnis- oder Arbeitsberechtigung-EU
Erforderliche Unterlagen, die bei der meldebehördlichen Anmeldung nicht vorgelegt wurden, sind zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde und nicht der Meldebehörde einzureichen.
Nach Eingang, Prüfung und Bearbeitung der Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfolgt in der Regel die Ausstellung und Zusendung der Bescheinigung gem. § 5 Feizügigkeitsgesetz EU.