Gewerbeanmeldung fotodienstleistungen

Hallo, ich fotografiere hobbymäßig in meinem eigenen Studio. Nehme aber für die Bearbeitung der Bilder und der Abzüge etwas Geld , weil das mit Arbeit und Zeit verbunden ist. Für die kommende Zeit suche ich allerdings auch einen extra Raum für das Studio, weil ich bisher zu Hause fotografiere und das auf Dauer ziemlich stressig ist. D. h. dieser Raum müßte durch Miete finanziert werden, also würden auch die Kosten für die Fotos steigen. Zu meiner Frage: Muß ich dafür überhaupt ein Gewerbe anmelden? Auch habe ich noch keine Ahnung, wieviel ich selber da reinstecke und ob die Einnahmen im Jahr überhaupt ausreichen, damit man ein Gewerbe anmelden müßte. Für eine Antwort wär ich sehr dankbar.

4 Antworten zur Frage

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Gewerbeanmeldung bei Fotodienstleistungen

Du musst kein Gewerbe anmelden, es könnte für Dich aber von Vorteil sein. Du könntest Dich als Kaufmann eintragen lassen und dann davon profitieren, dass Du viele Dinge im Geschäftsalltag wie Büroutensilien oder auch Kameras oder Bildbearbeitungsprogramme und Computer absetzen lassen kannst und hast so die 16% MwSt quasi gespart.
Vorteil ist außerdem, dass Du Rechnungen mit MwSt ausweisen darfst. Das ist vor allem bei anderen gewerbetreibenden Kunden gerne gesehen. Soweit ich weiß kannst Du die Miete auch irgendwie absetzen, da hört mein Wissen aber schon fast auf. Nachteile an der ganzen Sache wären die Gewerbeanmeldung , die Pflicht eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen und die Frage der Haftung, also wenn etwas schief geht, haftest Du mit deinem Privatvermögen.
Lass Dich am besten mal bei einem Steuerberater beraten, das habe ich auch damals getan.
Ich möchte vorausschicken, dass ich mich auch beraten lassen würde, kann aber noch ein paar Dinge ergänzen. Meines Wissens mußt Du als Fotograf kein Gewerbe anmelden, sondern die Meldung als Freiberufler beim Finanzamt reicht.
Umsatzsteuer kannst Du damit auch ausweisen, also auch die Vorsteuer wieder holen, absetzen kannst Du die entsprechende Ausstattung ohnehin, genauso wie die Raummiete. Weiterhin kannst Du aber auch von der Ausnahme für Kleinunternehmer Gebrauch machen und auf die gesonderte Umsatzsteuer verzichten.
Die Umsatzsteuer muß außerdem seit 2004 monatlich gemeldet werden, da gibt es für kleine Unternehmen keine anderen Regeln mehr, soweit ich weiß. Steuererklärung, eigene Versorgung und Haftung mit Privatvermögen sind nahezu gleich , es sei denn Du würdest eine GmbH gründen.
Unternehmen gründen: Praxistipps für angehende Unternehmer | akademie.de
Ein Thema, dass es in sich hat:
Tatsächlich, wie bereits von karlosp richtig festgestellt, wird zur Berufsausübung des Fotografen lediglich die Meldung der Freiberuflichkeit benötigt. Diese Daten erfährt leider jedoch auch die örtliche Industrie- und Handelskammer. Und die erkennen schnell, wer als Fotokünstler/ Fotoreporter agiert und wer eventuell als "Fotograf" - letztere haben dann das nachsehen: Da der Fotografenberuf nämlich in D. immer noch durch die Handwerksrolle geschützt ist, dürfen sog. "selbsternannte" Fotografen ohne Ausbildung und Meisterbrief, sich nicht selbstständig machen und ihre Leistungen bewerben. Entsprechende Fotografen werden von den IHK´s regelrecht verfolgt - im Sinne ihrer angeschlossenen Fotografen.
Auf der anderen Seite steht jedoch das Europarecht, dass den Fotografenberuf als künstlerische Tätigkeit erkennt und definiert. Obwohl EU-Recht vor Bundes- und Landesrecht steht, werden diese Richtlinien dennoch oft ignoriert.
Deshalb nutze Tricks: Definiere Deine Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung als künstlerisch und bezeichne Dich als "Fotoreporter", Fotokünstler", etc. Auf keinen Fall werbe öffentlich als Fotograf!
jp
Es genügt übrigens nicht, sich einfach "Fotoreporter", "Fotokünstler", Fotodesigner zu nennen usw. Es kommt auch darauf an, dass man tatsächlich eine solche Tätigkeit ausübt und den richtigen Fotografen nicht ins Handwerk pfuscht. Porträts zum Beispiel dürfen nur die handwerklich tätigen Fotografen anfertigen.
Als Fotograf wollte ich mich nicht bezeichnen, denn da weiß ich ja bereits, daß sich eben nur die so nennen dürfen, die das Handwerk auch gelernt haben. Habe deshalb bewußt mal in der Überschrift "Fotodienstleistungen" geschrieben. Es geht mir auch nicht darum, den ansässigen Fotografen ihre Arbeit wegzunehmen, sondern eher, mich auch selber in dem Bereich weiterzuentwickeln. Möchte ja auch keine Firma aufmachen in dem Sinne, aber da Modelle auch Fotos haben möchten und das sonst auf meinen Kosten hängen bliebe, werde ich auf jeden Fall nicht kostenlos "arbeiten" können. Die Frage ist dann eben, ob ich wegen der >paar Kröten< ein Gewerbe anmelden sollte, um nicht irgendwann Ärger mit dem FA zu bekommen.
balea: wieso dürfen Berufsfotografen nur gewerbsmäßig Portraits anfertigen und als "freier Künstler" nicht und was ist mit anderer Art Fotos?
Dürfte man denn demnach noch nicht einmal Fotos verkaufen an Industrie und Handel?
Ich weiß, kommen immer neue Fragen hinzu.