Gewerbe rückwirkend anmelden freiwillig gkv
Ich habe aus unwissenheit versäumt für Einnahmen aus online Werbung ein Gewerbe anzumelden.
Ich befinde mich in einer privaten Ausbildung zum Mediadesigner und erstelle nebenher eigene Websites.
Jetzt möchte ich das Gewerbe rückwirkend zum Jahresbeginn 08 anmelden, was nach meinen Recherchen zwar nicht so toll ist, aber durchaus möglich.
Mein Problem dabei ist nur: Ich bin bisher Familienversichert, meine Monatlichen einnamen haben die letzten Monate aber die 400€ Grenze überschritten, so das ich nicht mehr Familianversichert sein kann.
Als einzelunternehmer kann ich mich freiwillig GKV versichern, PKV möchte ich nicht. Wer sich als Einzelunternehmer jedoch freiwillig GKV versichert, muss dies jedoch innerhalb von 3 Monaten nach seiner Gewerbegründung tun.
Wenn ich das Gewerbe rückwirkend zum 01.01.08 anmelde, dann ist diese Frist natürlich schon verstrichen. Sehe ich das richtig? Oder kann ich darauf spekulieren dass das Datum zählt, an dem ich die Rückwirkende Gewerbeanmeldung beantragt habe und ab dann 3 Monate zeit habe?
Will es wie gesagt vermeiden mich privat zu versichern.
Würd mich freuen wenn mir hier jemand helfen kann.
9 Antworten zur Frage
Videos zum Thema
YouTube Videos
Gewerbe rückwirkend anmelden + freiwillig GKV
Frage bei Deiner Krankenkasse mal an oder kontaktiere einen Steuerberater.
Evtl. kann Dein Gewerbe als Nebengewerbe angemeldet werden, wenn die Hauptzeit für Deine Ausbildung genutzt wird.
Lass Dich vorher von einem Profi breaten, denn sonst wird das eine teure Geschichte
Wenn du dein Gewerbe anmeldest, heißt das nicht, dass du automatisch die Familienversicherung verlierst.
Denn ob du tatsächlich jeden Monat über 400 € liegst, liegt wohl auch an deiner Buchführung.
Mach - wenn es dir möglich ist - z.B. gegen Ende des Jahres eine Anschaffung für dein "Geschäft".
Das mit der Anmeldung bei der Krankenkasse würde ich erst mal lassen
Ein Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme angemeldet werden. Wer das Gewerbe zu spät anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 Nr. 1 GewO, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Ein Gewerbe ist eine selbständige, nachhaltige, mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübte Tätigkeit, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt. Es wäre denkbar, dass die Kriterien für Gewerblichkeit erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegen haben und damit erst zu diesem Zeitpunkt eine Meldepflicht entstanden ist.
Bei der Familienversicherung liegt die Grenze bei 355 Euro monatliches Einkommen. Maßgeblich ist nicht der Umsatz, sondern der nach steuerrechtlichen Vorschriften ermittelte Gewinn. Dies sind die Einnahmen, von denen die Betriebsausgaben abgezogen wurden. Betriebsausgaben können z.B. Telefon- und Internetkosten, Büromaterial, ein Computer, Fahrtkosten und vieles mehr sein.
Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung kann dir, neben diesen ganz allgemeinen Informationen, noch weitere konkrete Handlungshinweise geben.
das deckt sich soweit mit dem was ich bisher in Erfahrung bringen konnte.
Mein Einkommen hat sich die letzten Monate unerwartet stark erhöt, so das ich definitiv über der Grenze liege. Da kann und will ich auch nichts drann drehen.
Auf den Sachverhalt mit der Einkommensgrenze bin ich in einem Telefonat mit einem Steuerbüro gekommen, die mich eben darauf hingewiesen haben, das ich mich mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen soll da ich scheinbar keinen Anspruch mehr auf Familienversicherung habe.
Nun bin ich erst im Nachhinein auf die Information mit der 3 Monate Frist zur Beantragung einer Freiwilligen GKV gekommen und wollte mich im Vorfeld darüber Informieren.
Vielleicht kannst du mir sagen ab wann diese 3 Frist frist, im falle einer rückwirkenden Gewerbeanmeldung zählt?
In wie weit würde es mir helfen, wenn die Tatigkeit als nebengewerbe zählt? Die meiste Zeit beansprucht meine Ausbildung. Jedoch wäre das Gewerbe mein einziges einkommen.
Mit der Krankenkasse werde ich mich kommende Woche in verbindung setzen, würde aber eben gerne ein paar Dinge im Vorfeld in erfahrung bringen.
Die 3-Monatsfrist zur freiwilligen Weiterversicherung beginnt mit der Beendigung der Familienversicherung. Damit ist meines Erachtens der Zeitpunkt des Überschreitens der Einkommensgrenzen gemeint und nicht das Datum der Gewerbeanmeldung.
Ob die gewerbliche Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeübt wird, kann eine Auswirkung auf die Höhe der Mindestbeitragsbemessungsgrenze haben. Wer hauptberuflich selbständig ist, kann grundsätzlich nicht familienversichert sein.
Vielleicht auch noch interessant:
Mit Einführung der Gesundheitsreform 2007 besteht Versicherungspflicht in der GKV für Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die früher gesetzlich versichert waren. Es gibt somit für "Rausgefallene" eine Rückkehrmöglichkeit.
Du kannst auf das Datum der rückwirkenden Anmeldung spekulieren.
Unwissenheit wäre ein Grund dafür.
Ansonsten mal eben die Versicherung anschreiben oder anrufen.
Wenn ich mit Sicherheit davon ausgehen könnte, wärs mir lieber Und wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Einfach mal anfragen, aber ich meine es war
so wie Ich schrieb.
Wenn du dein Gewerbe anmeldest, heißt das nicht, dass du automatisch die Familienversicherung verlierst.
Denn ob du tatsächlich jeden Monat über 400 € liegst, liegt wohl auch an deiner Buchführung.
Mach - wenn es dir möglich ist - z.B. gegen Ende des Jahres eine Anschaffung für dein "Geschäft".
Das mit der Anmeldung bei der Krankenkasse würde ich erst mal lasse
Ist leider in meinem Fall nicht möglich. Unter 400€ bzw. 355€ komm ich nicht mehr, zumal es theoretisch schon reicht, nur einen Monat über diesen Wert zu kommen.