Gewerbe arbeitmaterial absetzen monatlich jährlich

Als Bezug auf meine Frage ' Gewerbe: Arbeitsmaterial nachträglich und trotz wenig "Umsatzes" abführen? ' hier nochmal ein Nachtrag: Ich war jetzt mal beim Finanzamt und habe einen etwas mürrischen und sichtlich gelangweilten Finanzamtmenschen gefragt, wie das mit dem Absetzen von für mein Gewerbe wichtiges Material ist. Er meinte, ich könne diese Sachen nur jährlich, mit der Jahressteuererklärung absetzen, monatlich geht es NUR um den Gewinn. Allerdings hatte ich hier schon gelesen man muss das monatlich mit Elster abführen. Da der werte Herr wie gesagt nicht sehr interessiert/aufmerksam wirkte, frage ich nochmals nach: Wie ist das denn nun? Und wer entscheidet, was denn wirklich nötig ist für mein Gewerbe?

2 Antworten zur Frage

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Gewerbe: Arbeitmaterial absetzen: monatlich oder jährlich?

Arbeitsmaterial bzw. ganz allgemein Betriebsausgaben werden sowohl bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung als auch bei der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Wenn ein Unternehmer vorsteuerabzusgberechtigt ist, dann kann er sich die für die Betriebsausgaben bezahlte Umsatzsteuer bei der USt-Voranmeldung anrechnen lassen.
Beim Jahresabschluss wird der Betriebsgewinn ermittelt. Hier wirken sich Betriebsausgaben gewinnmindern aus.
Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind 4. Das kann ggf. auch eine Musik-CD sein, wenn ihre Anschaffung tatsächlich betrieblich und nicht privat veranlasst wurde.
Da ich diverse Ausgaben aus vergangenen Monaten nicht übermittelt habe, kann ich diese sozusagen als Korrektur in der Endjahresabrechnung verrechnen lassen?
Man kann eine korrigierte USt-Voranmeldung abgeben oder einfach im Rahmen des Jahresabschluss die noch nicht gebuchten Betriebsausgaben ansetzen.


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- wie ist dass denn wenn ich mit 20 Jahren mit Alkohol am steuer erwischt werde. 2 Jahre Probezeit sind schon um. Ich bekomme -


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- eBeträgen reicht eine angbe bei der jährlichen Einkommesssteuererklärung Einfahc beim Finazamt fragen Sowie eine Gewinnabsicht -- und die Sache klarmachen bevor das böse Erwachen beim Finanzamt kommt - Doppelte Buchführung fällt auch weg. Also einfach mal zum Gewerbeamt gehen und die Sache klarmachen bevor das böse Erwachen -


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Ich suche ein Programm- bzw Onlinerechner ), wo man einfach nur die Funktion eingeben kann und einfach alles ausgerechnet