Gesetzlicher betreuer fahrten pflegeheim betreuten pflegestufe iii absetzen
Wenn du die gesetzliche Betreuung ausübst,kannst du beim zuständigen Gericht die pauschal Erstattung deiner Aufwendungen beantragen - wenn der/die Betreute nicht über eigenes Vermögen verfügt.Diesen Betrag,
312 Euro, muß bis zum 31.03. eines jeden Jahres anfordern.Falls deine Kosten diesen Betrag übersteigen, muß du das belegen.
Hat der zu Betreuende Barvermögen,werden die Kosten daraus bezahlt.
Über www.sozialprofi.net kannst du den "Wegweiser durch das Behindertenrecht" erwerben.Darin findest du alle Hinweise, Tips und Formulare, die du als Betreuer benötigst.
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