Gesetzliche wiederruffrist verfallen agb entsprechende klausel enthält

Ich habe mit 1& 1 Telefonisch einen Vertrag abgeschlossen, diesen jedoch vor Ablauf der zweiwöchigen wiederrufsfrist storniert. 1& 1 akzeptieren jedoch die stornierung des Vertrages nicht da ich angeblich die schnellstmögliche Freischaltung beantragt habe. In der wiederrufserklärung steht das dann die Wiederrufsfrist ab dem Moment der Freischaltung oder Aktivierung erlischt. ZITAT DER WIEDERRUFSBELEHRUNG: „3. Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise zu Dienstleistungen im Bereich DSL: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben .“ Ich habe jedoch bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen dass ich auf diese zweiwöchige Kündigungsfrist bestehe, was mir auch zugesichert wurde jedoch ist es möglich das ich außerdem in einem Nebensatz dazu bewogen wurde diese schnellstmögliche Freischaltung zu beantragen und dieses vielleicht auch getan habe jedoch ohne das ich über die Konsequenzen aufgeklärt wurde. Die Aufklärung darüber kam erst zwei Wochen später via eMail. Außerdem bin ich der Meinung das man einem Kunden nicht eine zweiwöchige Kündigungsfrist garantieren kann und ihm diese in der darauf folgenden Vereinbarung wieder streitig machen kann dazu noch ohne ihn darüber aufzuklären. Frage ist nun ob diese Klausel „mit der schnellstmögliche Freischaltung“ in deren AGBs überhaupt rechtsgültig ist und wenn ja wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass ich vor Gericht den kürzeren ziehe? Und nochmal wegen der vielen Antworten

3 Antworten zur Frage

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Kann die gesetzliche wiederruffrist verfallen wenn in die agb eine entsprechende Klausel enthält?

nein! die klausel ist das rechtungueltig
Nein! Die gesetzlich festgelegte Widerrufspflicht muss eingehalten werden und darf in den AGB dem Käufer nicht abgesprochen werden.
Wenn das gesetzliche Wiederrufsrecht nicht anzuwenden ist,muss der Vertrag diese Klausel enthalten.Es kommt ganz darauf an,was du gekauft hast und wie.Bei einigen Fernabsatzgeschäften ist das Wiederrufsrecht nämlich ausgeschlossen.Ebenso bei Waren,die speziell angefertigt wurden.
Man müsste genau wissen,was du bestellt hast und wie,dann könnte man genaueres sagen.Aber da du telefonisch als Tag angegeben hast,wird es über das Telefongewesen sein.Und da ist es wieder wichtig,was es war.Könntest du etwas mehr schreiben?
Leider sind die auf der sicheren Seite und du musst erstmal beweisen,dass du dass mit der Schnellstmöglichen Ausführung und der Wiederrufsfrist gesagt hast.Ich habe dir die betreffenden Stelle aus dem BGB abkopiert.
3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Den vollständigen Gesetztestext findest du hier.
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