Gesetzliche sonntagsruhe familienhaus
in einem 4-Familienhaus leben wir im EG in unserer Eigentumswohnung.Über uns wohnt eine Familie mit 3 Kindern, die auch sonst meinen, das Haus gehöre den Kindern und andere Erwachsene haben keine Lebensbefugnis. somit wird grundsätzlich laut gebrüllt und öfter mal sonntags um 6.15 h trampeln und schreien die Kinder so laut, dass man aufwacht und nicht mehr zur Ruhe kommen kann. Ist dies bereits eine Ruhestörung, die angezeigt werden kann? Wir sind mit den Nerven schon ziemlich runter - Gespräche mit Vermieter und den Personen selbst haben leider nicht gefruchtet, brachten nur verhärtete Fronten.
17 Antworten zur Frage
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Gesetzliche sonntagsruhe im familienhaus
Kinderlärm muss ertragen werden, darüber gibt es etliche Urteile.
das ist kein öffentlicher Raum. Wohnungen nie.
Zu Deiner Info
Wie viel Kinderlärm müssen Nachbarn sich gefallen lassen?
Alter- und situationsunabhängig steht nur öffentlicher Raum im Gestez
Kinderlärm ist bis zu einem gewissen Grad hinzunehmen.
Die Eltern sind aber in der Verantwortung, dafür zu sorgen, das die allgemeine Nachtruhe eingehalten wird. Diese ist von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr am nächsten Tag.
Wenn die Eltern andauernd schreien, sodass alle anderen im Haus massiv gestört werden, kann man dagegen vorgehen.
Setzt euch mit den anderen Mietern zusammen und jeder macht ein Lärmprotokoll mit Datum und den jeweiligen Uhrzeiten über z.B. 2 - 3 Wochen. Dann macht ihr zusammen einen Termin beim Vermieter und übergebt ihm diese Protokolle mit der Aufforderung, die Lärmbelästigungen zu unterbinden, da ihr ansonsten alle die Miete um 15 % kürzen würdet. Gebt ihm dafür 1 Woche Zeit.
Der Vermieter ist dafür verantwortlich, das alle Mieter Rücksicht aufeinander nehmen.
Achja; bevor ihr die Protokolle dem Vermieter vorlegt, je eine Kopie für euch selber anfertigen und auf der Kopie den Erhalt der Originale gegenzeichnen lassen mit Stempel, Datum, Unterschrift.
Kinder dürfen tanzen, singen, springen -
Zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung gehört auch, dass Kinder entsprechend ihrem Spiel- und Bewegungstrieb spielen und lärmen. Auch lautere Ermahnungen der Eltern sind hinzunehmen“, so das Amtsgericht Oberhausen. Auch das Landgericht Bad Kreuznach sah das so und befand, dass „Kinder als solche keine Störung seien“. Beeinträchtigungen müssten hingenommen werden. Dazu gehörten Babygeschrei, Kinder-Unarten, unbeabsichtigte Störungen aller Art, aber auch absichtliche kleinere Störungen wie Gepolter, Gestampfe, Gespringe und Gehopse. Auch Bobbycar-Fahren auf dem Parkett oder Laminat muss geduldet werden: „Ein Verbot des Bobbycar-Fahrens lässt sich kaum durchsetzen. Es gibt ja überdies Schallschutzvorschriften. Wenn diese beim Bau nicht eingehalten wurden, ist das Hauptproblem eher Boden als die Kinder“, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Ein Mieter sei auch nicht verpflichtet, hier einen Teppich als Schallschutz auszulegen -
Wie viel Kinderlärm ist erlaubt? - urbia.de
um 6.15 h am Sonntag - gilt das auch - ich glaube kaum, wenn Sie der Betroffene wären, dass sie die ernst meinen
natürlich nicht - aber angesichts der kinderfreundlichen Rechtsprechung bedarf es viel Aufwand und Mühe um dann letztlich eine
entsprechende gerichtliche Entscheidung zu bewirken, weil ja der
Eigentümer sich offensichtlich nicht für Eure Interessen einsetzt -
ansonsten:
Legt man als Käufer einer ETW auf hohen Schallschutz Wert, so sollte vor dem Kauf der Wohnung nach dem konkreten Schallschutz gefragt und eine bestimmte Schallschutzstufe als vertraglich geschuldet vereinbart werden
Das gilt auch um 6:15 am Sonntag solange die Kinder noch klein sind
Ja , denn dies ist kein öffentlicher Kinderlärm , gegen den man nicht mehr vorgehen kann.
bleibt die Frage offen, wo das gesetzlich geregelt ist und dies nachzulesen, Haben Sie hierzu einen Hinweis?
Wenn Du Eigentümer bist: schmeiss den Mieter raus.
bitte die Frage lesen, bevor eine derart unqualifizierte Antwort gegeben wird! Wir haben die Wohnung im Erdgeschoß als Eigentümer und über uns wohnen Mieter, die aber einen anderen Eigentümer haben.
versuch mal eine Familie mit Kindern rauszuschmeißen, viel Spaß, viel Geld und starke Nerven. Du wärest der Erste, der es schafft.
Rechtlich schätze ich das mal so ein, dass VERMEIDBARER Lärm zu unterlassen ist.
Natürlich ist der Spruch von Prof.Dr.Vosskuhle nicht an mir vorbei gegangen der festgestellt hat, dass Kinderspiele und demzufolge zwangläufig auch Geräusche unvermeidbar sind und auch hinzunehmen sind.
In diesem besonderem Fall stellt sich nur die Frage, ist es wirklich unvermeidbar?
Zum einen gibt es höchst wirkungsvolle Trittschalldämmungen und desweiteren war in der Rechtsfrage womit sich der Bundesgerichtshof befasst hatte nicht die Rede von dauernde Lärmbelästigung unmittelbar im Haus.
Hier ging es weitestgehend um spielende Kinder im Hofgarten o.ä. - also Draußen.
Das sind für meine Begriff 2 verschiedene paar Schuhe.
ich benötige keine Einschätzung - ich brauche Fakten, die haltbar sind. Leider lässt sich hier nicht mehr mit der Bitte um Rücksichtnahme eine Regelung erreichen.
Was sagt denn die Hausordnung? Ihr als Eigentümer legt doch den Inhalt einer Hausordnug fest. Im übrigen ist der Vermieter der Wohnung ein Miteigentümer von Euch, den könnt Ihr doch auf der Eigentümerversammlung auf das Problem ansprechen.
In bezug auf Kleinkinder kann man jede Hausordnung vergessen.