Gesetzliche richtlinie fußreflexzonenmassage

Eine Bekannte ist seit vielen Jahren selbständig als medizinische Fußpflegerin. Zusätzlich bietet sie Fußreflexzonenmassage an und zahlt dafür auch an die Berufsgenossenschaft. Heute ruft sie ein rüpelhafter Vertreter der Stadt an, der offenbar einen Flyer von ihr gesehen hat. "Sie dürfe keine Fußreflexzonenmassage mehr anbieten, es gäbe ein neues Gesetz, man würde seitens des Gesundheitsamtes die Einhaltung der Hygienevorschriften kontrollieren, dafür solle sie außerdem 50,- bezahlen." Kennt jemand dieses Gesetz? Der Herr war nicht bereit zu sagen, wann das beschlossen und wo das veröffentlicht worden wäre.

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Gesetzliche Richtlinie Fußreflexzonenmassage

Sieh mal hier:
http://www.rhein-kreis-neuss.de/kommunen/kreisneuss/cms_formulare.nsf/files/fusspflege_podologie_taetowier_piercing_kosmetikbetrieben.pdf/$file/fusspflege_podologie_taetowier_piercing_kosmetikbetrieben.pdf
Auf dem Link steht was dazu. PDF / 28 Seiten