Gesetzliche regelung garantieleistung ausstellungsstücken
Auch die dürfen keine Mängel aufweisen, es sei denn es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen.
Aber eine gesetzliche Regelung zur Garantieleistung gibt es nicht, das Wort Garantie taucht im Gesetz nicht auf.
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Gibt es gesetzliche Regelung zur Garantieleistung bei Ausstellungsstücken?
garantie das ist so eine sache.
beweisslastumkehr ist das neue wort.
jede sache hat nur 6monate garantie,dann ist man auf gut will angewiesen.grosse konzerne machen keine beweisslstumkehr.sie sind grosszügig in der handhabung.
habe das selbst erfahren müssen und teuer bezahlt.