Gesetzliche grundlage jemandem telefonieren handy verbieten
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Gibt es irgendeine gesetzliche Grundlage, jemandem das Telefonieren mit dem Handy zu verbieten?
Sie kann wegen dem Verstoß gegen das Hausrecht, den "Fahr-vertrag" kündigen und dich bei der nächsten Gelegenheit rausschmeißen. Wenn du dich dagegen wehrst, dann kannst du wegen Hausfriedensbruch belangt werden.
Auszug aus den AGB der Deutschen Bahn AG
6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten
Jeder Reisende darf nur einen Sitzplatz belegen. Kleinkindabteile oder -plätze oder Abteile/
Plätze für schwerbehinderte Menschen sind bei Bedarf für diese Personengruppen zu räumen.
In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit
elektrischen Zigaretten.
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder
belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die
Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit
und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.
http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt2011/MDB95959-gesamtdatei_fassung_17_10_2011.pdf
Bei anderen Reiseunternehmen wird das wahrscheinlich ähnlich aussehen.
Ist durch die Nutzungsbedingungen abgedeckt. Es wird niemand gezwungen, mit der Bahn zu fahren. das ist im Prinzip das selbe wie mit den Rauchern in Nichtrauchergaststätten früher.
Abnehmen des Telefones wird nicht gehen, da es Eigentum des Nutzers ist.
Es würde nur persönlich auf dem Rechtsweg gehen und das hausrecht so einzufordern.
Andererseits kann man ein verbot in katastrophenfällen aussprechen. Wenn die Überlastung des netzes gegeben sein kann und dann auch die Kommunikation der Helfer eingeschränkt werden kann.
Aber es stimmt schon, man ist auf den gut will angewiesen.
Ich habe es einmal erlebt, dass sich eine Frau, die in der Handy-Verbotszone saß, beim Kontrolleur darüber beschwert hat, dass ein anderer Fahrgast telefoniert. Der Kontrolleur meinte dann nur, dass er nichts machen könne, da dies nur eine Empfehlung sei und kein verbindliches Verbot.