Gesetzlich vorgeschriebene garantie elektroartikeln

ich habe mir vor 1 1/2 Jahren ein kleines Soundsytem in einem Elektronikfachmarkt gekauft. Vor ein paar Wochen ist jedoch der Subwoofer etwas kaputt gegangen: Er rauscht jetzt oft und bei langer Nutzung ist aus ihm manchmal gar nix mehr zu hören. Habe ich jetzt noch Garantie dadrauf, also kann das immernoch umtauschen?

4 Antworten zur Frage

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Gesetzlich vorgeschriebene Garantie bei Elektroartikeln?

Soweit mir bekannt dauert die gesetzlich vorgeschriebene Garantiezeit zwei Jahre.
Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Vom Gesetz her steht dir aber eine Gewährleistung von 2 Jahren zu.
Ja privatpersonen haben in der regel 2 jahre garantie
es sei denn du hast was anderes vereinbart. ob umtausch bezweifle ich
aber ersatz oder reperatur
Generell gilt für elektro Artikel eine 24 monatige Garantie! Wenn den Kassenbeleg noch hast, dann ab zum Verkäufer! Ob intensiv genutzt oder nicht.wer will das wissen? Fakt ist, der Subwoofer funtz net mehr richtig
Garantie ist eine Leistung des Herstellers, der garantiert, dass die Ware keine Material- oder Verarbeitungsfehler hatte.
Die Gewährleistung ist dafür da, sicherzustellen, dass die Ware beim Verkauf keinen Mangel aufwies. In den ersten sechs Monaten muss der Händler beweisen, dass das der Fall war, danach musst du ihm beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf bestanden hat.
Schlechte karten für einen Umtausch für lau


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- sollte irgendwas sein, das gerät und kassenbon mit der garantiekarte nach medion schicken oder selbst vorbeibringen. "MEDION" -


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