Gesetzesabstimmungen bundestag mindestanzahl abgeordneten abstimmung teilnehmen gültig ist

In TV-Berichten ist nicht selten zu sehen, daß bei einer Gesetzesabstimmung im Bundestag nur um die 20 Abgeordnete im Plenarsaal anwesend sind. Die Mindest-Teilnehmerzahl muß doch irgendwo geregelt sein. Weiß hier jemand darüber Bescheid, oder wo das nachzulesen ist?

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Gibt es bei Gesetzesabstimmungen im Bundestag eine Mindestanzahl von Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnehmen müssen, damit sie gültig ist?

Ich bin auf den abstrusen Gedanken gekommen, mal direkt auf der Homepage des Bundestags nachzulesen!
ZITAT
Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die Beschlussfähigkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fünf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmütig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die Beschlussfähigkeit durch Zählen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen dabei mit.
Ist der Bundestag beschlussunfähig, hebt der Sitzungspräsident die Sitzung auf. Ein Verlangen auf namentliche Abstimmung bleibt jedoch in Kraft.
ZITAT ENDE
Quelle: Deutscher Bundestag - Beschlussfähigkeit
Das war jetzt aber wirklich eine absonderliche Idee
Ich weiß auch nicht, wie ich auf so etwas immer komme. Ich scheine der einzige Mensch bei COSMiQ zu sein, der solche Gedanken hat. Wenn ich mal wieder Zeit habe zwischen den ganzen Recherchen, dann muss ich mal einen Arzt aufsuchen. Hier kann ich ja keinen Fragen, ob es normal ist. Außerdem ist medizinischer Rat ja ohnehin verboten.
Der Gedanke ist insofern tatsächlich abstrus als es auf der genannten Hompage dutzende Möglichkeiten gibt, wo die gesuchte Regelung aufgeführt sein könnte. Daher besser, hier nachzufragen, ob sich jemand privat/beruflich dafür interessiert hat, also Bescheid weiß, und folglich die Antwort kennt, ohne an meiner statt recherchieren zu müssen. Sehr viel besser sogar, wenn sich dann auch noch herausstellt, dass der Wortlaut der gesuchten Regelung die benötigten Speicherbytes nicht wert ist - siehe die Antworten von Popelklauer und besonders die von Mediator.
Erstgenannte ist schlicht HUMBUG. Letztgenannte ist eine Regelung, die es JEDER Fraktion ermöglicht, die Beschlussfähigkeit anzuzweifeln. Und die wird dann notfalls durch ZÄHLEN der Anwesenden festgestellt. Und wenn es dann weniger als die Hälfte sind, dann ist er eben NICHT beschlussfähig.
Erstgenannte ist kein HUMBUG, sofern damit nur das Beispiel gemeint sein soll.
Siehe: Meldegesetz: Wo der Bundestag wirklich versagt hat - SPIEGEL ONLINE
Bei Mediator steckt die wesentliche Aussage m.E.im ersten Satz.
Und dass dem so ist, bzw. dass das vorkommen kann, bestätigt wiederum der erstgenannte Fall amtlich.
In jedem Fall bedanke ich mich bei allen für die Auskünfte
Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist."
Deutscher Bundestag - Beschlussfähigkeit
nein. nicht wirklich - man muß sich nur einig sein, daß man beschlußfähig ist -
Nach der Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, "wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist". Doch wer kann schon auf Anhieb einschätzen, ob er 335 Frauen und Männer verstreut sitzen sieht oder weniger. Daher hat der Präsident gar nicht das Recht, "angesichts leerer Stühle" die Beschlussunfähigkeit des Bundestages in alleiniger Vollmacht festzustellen. Statt dessen kann die Beschlussfähigkeit des Plenums von einer Fraktion oder einem Zwanzigstel der Mitglieder des Bundestages oder aber vom Sitzungsvorstand im Einvernehmen mit den Fraktionen bezweifelt werden -
Deutscher Bundestag - Erläuterungen zur Geschäftsordnung
Mindestzahl? Nö.
Hier im Bild: Abstimmung zum Meldegesetz.
Raffiniert gelegt: Parallel hoffte die deutsche Fußball-Nationalmannschaft und auch die fußballbegeisterten Abgeordneten auf das EM-Finale.
30 Eierköppe reichten aus - beschlossen und genehmigt.