Gesetz blitzen
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Gesetz zum blitzen
Geschwindigkeitsmessungen sind grundsätzlich ohne Ankündigung durchführbar.
Die Geschw.begrenzungen ergeben sich insbesondere im außerörtlichen Bereich aus der Planung und Bemessung der Straßen. Soll heißen: wenn eine Straße mit ihren Kurven für 100 km/h ausgelegt ist, dann ist es gefährlich, dort mit 130 langzufahren. Weil man bspw. aus den Kurven getragen werden könnte.
Zu beachten sind bei der Geschwindigkeitsmessung allerdings die Mindestentfernungen zum entsprechenden Schild. Das sind je nach Bundesland 150 bis 200 m. Abgeweichungen von dieser Regel sind bei Abschnitten mit besonderer Gefährdung erlaubt.
Generell ist die Rechtslage allerdings so, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung sofort ab Ankündigung/Verkehrsschild gilt. Man hat also so vorausschauend zu fahren, dass man bereits beim 100-Schild nur noch 100 fährt, und nicht noch 130.
P.S. 100-Zone gibt es nicht. Die Zonenregelung ist nur für Geschwindigkeitsbereiche von 30 km/h und weniger vorgesehen. Diese werden auch nur in Wohngebieten und somit im innerörtlichen Nebennetz eingerichtet.
(in der Presse wird ja gern auch mal von "30-Zone auf Hauptverkehrsstraße" gesprochen. Das sind dann aber nur 30-Strecken. Zonen haben noch ganz andere Voraussetzungen zu erfüllen und bewirken andere Regeln, bspw. hinsichtlich der Vorfahrt).
1. Grundsätzlich ist das "Blitzen" in allen Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen erlaubt: innerorts, auf Kreis- Land- und Bundesstraßen und besonderen Bereichen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen z. B. Tempo 80 in Autobahnbaustellen u. a. m.
2. Natürlich dürfen die "Blitzer" die Verkehrsteilnehmer durch ihre Kontrollmaßnahmne nicht veranlassen, so plötzlich und für andere Verkehrsteilnehmer unerwartet zu bremsen, dass es zu Unfällen kommt: man könnte sie sonst evtl. für den Unfall mit haftbar machen
Ein Blitzer muss glaub mindestens 15Meter von nem Ortsschild, Tempobegrenzungsschild etc stehen. Sonst geht denke ich alles.